Landesgesetze

Aus Nachhaltigkeitspolitik
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Landesgesetze kosten den Bürger ca.15-25 Mrd. €/Jahr


Inhaltsverzeichnis

Alle Landesgesetze in 10 Jahren durch Bundesgesetze ersetzen?

Hans Peter Haselsteiner, Vorstandschef der STRABAG: Ich bin für eine Verfassungsreform, die das Verhältnis zwischen Bund und Ländern neu regelt. Der wichtigste Punkt: Die gesetzgebende Kompetenz der Länder gehört abgeschafft. Dann könnten die Aufgaben von Bund und Ländern so definiert werden, dass sie sich nicht mehr gegenseitig behindern. Von den bei den Nationalratswahlen 2013 kandidierenden Parteien hat nur die neue Partei NEOS mit dem Vorsitzenden Matthias Strolz die Abschaffung der Landesgesetze als wichtige Voraussetzung für alle weiteren Schritte von Verwaltungsreformen erkannt, und daher auch den Ersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze im Parteiprogramm.

Über den auf dieser Seite dargestellten Vorschlag mit der Fragestellung

 Sollen alle Landesgesetze in einem 10-Jahresplan durch Bundesgesetze ersetzt werden, um damit ca. 15-25 Mrd. € pro Jahr einzusparen?

kann abgestimmt werden auf [1]. Das Ergebnis der Abstimmung sehen sie auf [2].

Erläuterung der Fragestellung

Die Frage ist so gemeint, dass nur alle Landesgesetze abgeschafft werden sollen, nicht jedoch die Bundesländer oder Landtage, da sonst die Realisierung noch viel schwieriger wäre. Die Vorteilhaftigkeit der Abschaffung der Landesgesetze ist jedoch so klar, dass diese sofort begonnen werden könnte und müsste. Je mehr (neue) Parteien dafür Wählerzustimmung bekommen, umso mehr politischer Druck entsteht, dass letztlich eine erforderliche Verfassungsmehrheit dafür immer realistischer erreichbar werden könnte. Eventuell könnte der bisher ohnehin oft angezweifelte Bundesrat gemeinsam mit Landesjuristen aller Bundesländer, die sofort von Aufgaben der Landeslegislative abzuziehen wären, mit dieser Aufgabe per Bundesgesetzesauftrag betraut werden. Da das Projekt sicher 10 Jahre dauern würde, würden die Juristen der Landeslegislative auch nicht arbeitslos, sondern könnten nach dem sehr langen Zeitraum der Landesgesetze-Umstellung langsam anderen volkswirtschaftlich sinnvolleren Aufgaben zugeführt werden.

Befürworter der Abschaffung der Landesgesetze

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ÖVP und SPÖ vertreten die Mehrheit nicht: im Juni 2014 ist eine klare Mehrheit der Österreicher für die Abschaffung der Landesgesetze[3]

Politiker neuer Parteien & der Ex-Rechnungshofpräsident

  • Die Idee wurde vor Jahren erstmals von Ex-ÖVP-Landesrat Dr. Gerhard Hirschmann (Steiermark) veröffentlicht[4]
  • Ex-RH-Präsident Dr. Franz Fiedler [4]
  • Ex-STRABAG-Chef Hans-Peter Haselsteiner [4], NEOS-Minister-Kandidat bei der Nationalratswahl 2013
  • Dominik Berghofer (NEOS) will Landtage abschaffen und das Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern auf 65 angleichen[5]
  • Christoph Vavrik (NEOS) will Landesgesetzgebung und –vollziehung abschaffen[6]
  • Abschaffung der Landesgesetzgebung ist im Mai 2013 als einziger Partei nur bei NEOS im Wahlprogramm
  • Peter Kostelka (SPÖ): Die Stärke der Bundesländer liegt in der Vollziehung der Bundesgesetze (70% werden in weitgehender Autonomie vollzogen). Dieser Vollzugsföderalismus könnte im Zuge der Bundesstaatsreform sogar noch vergrößert werden, Details dazu siehe [4] .

Grazer Universitätsprofessoren

  • Der Grazer Universitätsprofessor Hannes Pichler schlug den Ersatz der neun Landesparlamente durch einen gemeinsamen "Generallandtag" vor. In diesem Modell würden die Länder ihre jetzigen Kompetenzen behalten, diese aber gemeinsam ausüben. Anstatt neun Jugendschutzgesetze würde der Generallandtag also ein „Landesjugendschutzgesetz“ für alle Länder (mit allfälligen Sonderbestimmungen für einzelne Länder) beschließen. Außerdem kämen ihm die Aufgaben des bisherigen Bundesrates zu; Der Vorteil einer solchen Struktur wäre eine Vereinheitlichung der verschiedenen Landesgesetze und die Möglichkeit, länderübergreifende Planungen vorzunehmen. Details dazu siehe [4] .
  • Univ. Prof. Dr. Martin Polaschek vom Institut für Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte der Universität Graz: Es stellt sich die Frage, welche Aufgaben den Landtagen in Hinkunft bleiben werden, bzw. sogar ob der Aufwand für die neunfache Schaffung solcher Ausführungsgesetze überhaupt gerechtfertigt ist, Details dazu siehe [4].

2/3 der Österreicher lehnen Föderalismus ab, 63% sind im Juni 2014 für Abschaffung der Landesgesetze

Geht es um eine sparsamere Verwaltung, dann trauen die Österreicher am ehesten den Grünen zu, diesbezüglich etwas weiterzubringen. Besonders junge, linksorientierte Wahlberechtigte geben den Grünen in dieser Frage eine gute Note - Anhänger von ÖVP und FPÖ sind dagegen besonders skeptisch. Das geht aus einer Umfrage des Linzer Market-Instituts für den Standard hervor.[3]

In der Umfrage zeigt sich auch, dass die Österreicher dem Föderalismus sehr kritisch gegenüberstehen: Knapp zwei Drittel (65 Prozent) fänden es "sehr gut", wenn alle Vorschriften österreichweit vereinheitlicht würden. Diese Forderung kommt bei Anhängern der FPÖ und der NEOS sowie bei älteren Befragten besonders gut an.

Klare Mehrheit der Österreicher möchte Landtage abschaffen
Dass das konsequenterweise bedeuten würde, die Landtage mit den neun verschiedenen Landesgesetzen zu allen nicht vom Bund geregelten Fragen abzuschaffen, wird zwar nicht so deutlich, aber immerhin von einer satten Mehrheit befürwortet: 42 Prozent vergeben für diesen Vorschlag die Bestnote "Sehr gut", weitere 21 Prozent ein "Gut". Wiederum sind es Anhänger von Freiheitlichen und NEOS sowie die älteren Befragten, die sich mit einem solchen radikalen Schritt besonders leicht anfreunden würden.

Schlechte Noten für ÖVP, SPÖ und FPÖ, was sparsame Verwaltung anbelangt
Pfarrhofer hat auch untersucht, welcher Partei die Österreicher am ehesten zutrauen, "dass diese Partei gute Pläne für eine sparsame Verwaltung hat". Die schlechtesten Noten bekommt in dieser Fragestellung die ÖVP, von der 52 Prozent explizit sagen, dass sie keine guten Pläne habe - nur elf Prozent trauen ihr gute Pläne zu. Gleich danach kommt Koalitionspartner SPÖ, der 48 Prozent keine guten Pläne zutrauen - 24 Prozent aber doch. Bei der FPÖ ist die Bilanz ebenfalls negativ: 42 Prozent sehen bei ihr keine guten Pläne, 21 Prozent trauen ihr welche zu. Am besten schneiden, wie erwähnt, die Grünen ab: Auch ihr Saldo ist negativ, mit 28 Prozent positiven und 36 Prozent negativen Einschätzungen fällt er aber im Vergleich mit den anderen Parteien am günstigsten aus.[3]

Umfrage (offen zur Beteiligung): 55% stimmten hier für Ersatz aller Lande­sgesetze d­urch Bunde­sgesetze

Frage und Link zu Umfrage Link zu Information Antwort A1 Antwort A2  %
für
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nehmer
Stand
vom
Wer ignoriert
die Mehrheits-
Meinung?
Alle Lande­sgesetze d­urch Bunde­sgesetze e­rsetzen un­d bis zu 50 M­rd. € pro ­Jahr einsp­aren? Diese Umfrage wurde Ende 2014 geschlossen Landesgesetze auf http://nhp.referata.com Ja Nein 55% 45% 171 6.12.2014 Alle Parteien außer NEOS und Piraten
Neue Umfrage ab 16.5.2015:
Landesgesetze auf http://nhp.referata.com Ja Nein 100% 0% 1 16.5.2015 Alle Parteien außer NEOS und Piraten

Prof. Doralt: Die Landtage hätten das "Gehirnschmalz einer Kopiermaschine"

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt in [7]: Länder und Gemeinden verhindern eine einheitliche Rechnungslegung, der Finanzminister könnte und müsse das aber verordnen. Die Rechnungslegungsvorschriften für Länder und Gemeinden verdienen diesen Namen nicht. Denn die Länder und Gemeinden sind nicht verpflichtet, etwa drohende Haftungen auszuweisen. Verantwortlich dafür ist laut Finanzverfassung der Finanzminister. Es geschieht aber nichts, weil man den Ländern versprochen hat, die Vorschriften nur im Einvernehmen mit ihnen zu ändern. Der Minister müsste sich nur ein Herz fassen und anschaffen. Tut er es nicht, verstößt er gegen die Verfassung. Das ist nicht ein politischer Freiraum des Ministers, sondern seine in der Verfassung niedergelegte Pflicht. Die Notwendigkeit neuer Rechnungslegungsvorschriften steht nach den Ereignissen in Kärnten und Salzburg fest. Univ.-Prof. Werner Doralt: Eine Steuerreform ohne Einsparungen wird die Steuerquote nicht reduzieren. Die Politiker sind aber nicht an einer Verwaltungsreform interessiert, denn sie müssten ihre Pfründe opfern. Konkret: Jede Steuerreform ohne Verwaltungsreform zementiert diese Pfründe. Das ist das Schlimme an der Debatte.[7].

Was können Sie als einzelner Österreicher tun?

  • Stimmen Sie für diese wichtige Maßnahme hier [1] ab und auch bei folgenden beiden Internet-Umfragen, um sichtbare Signale zu setzen, dass sich die Österreicher diese politischen Fehlleistungen nicht mehr weiter bieten lassen:
Ergebnis am 2.6.2013: 54% / 46% JA / NEIN von 130 Stimmen
Ergebnis am 8.6.2013: 54% / 46% JA / NEIN von 167 Stimmen
Neuauflage der Umfrage auf votinion.de am 16.5.2015
Ergebnis am 16.5.2015: 100% / 0% JA / NEIN von 2 Stimmen
  • Meinungsumfrage über Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich: [8]
  • Umfragen und Ergebnisse mehrerer Umfragen
  • Informieren Sie auch andere darüber, wo man für dieses wichtige Anliegen, wogegen sich alle etablierten Parteiapparate bisher durch Totschweigen wehrten, abstimmen kann!
  • Achten Sie bei jeder Landtagswahl bzw. Landeswahl und bei der Nationalratswahl genau auf die Inhalte der Parteiprogramme und Wahlprogramme!
  • Wenn eine Partei den Ersatz der Landesgesetze nicht oder halbherziger als (eine) andere Partei(en) im Wahlprogramm hat, dann wählen Sie lieber ungültig, als eine jener Parteien zu wählen, die immer noch nicht begriffen haben, was Österreich ganz dringend braucht, und welche immer noch für ihre Funktionäre und ihr nahestehende Parteigänger Minderheitenpolitik bzw. Klientelpolitik machen statt Politik für die Mehrheit der Wähler. Dieses Thema hat von der Auswirkung in Milliarden Euro jedes Jahr auf Landesebene eine deutlich höhere Priorität als fast alle anderen innerösterreichischen politischen Themen.
  • Es würde auch dazu beitragen viele einzelne andere Missstände mit zu erledigen und den Weg frei zu machen für weitere konkrete Schritte in Richtung dringend notwendiger Verwaltungsreformen.
  • Es gibt jedoch auch noch etliche andere Themen, welche wie die in der EU jedes Jahr 1000 Mrd. Schaden anrichtende Steuerhinterziehung der Superreichen auch sehr wesentlich sind. Auf Landesebene hat das Thema „Ersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze“ jedoch Priorität, trotzdem wird es von den Parteien völlig totgeschwiegen.
  • Achten Sie genauer auf die Inhalte der Wahlprogramme und verabschieden Sie sich davon, sich von der bisher gewählten Partei weiter zum Stimmvieh degradieren zu lassen.
  • Lassen Sie sich nicht mehr von guter Rhetorik, Sympathie, der Anzahl der Wahlplakate, welche Nebenthemen statt der wesentlichen Themen fokussieren, auch vom persönlichen Einsatz der wahlwerbenden Parteien und ihrer Spitzenkandidaten dazu verleiten, inhaltliche schwerwiegende Defizite in den Wahlprogrammen zu verzeihen!
  • Richten sie Ihre Wahlentscheidung nicht mehr nach diesen Ablenkungsstrategien, statt nach den Inhalten aus. Seien Sie inhaltlich kritisch und fordernd! Die bisher angerichteten Schäden sind groß genug. Eine Fortsetzung der bisherigen politischen Fehlleistungen können wir uns nicht mehr leisten!
  • Geben Sie den Link zu dieser Umfrage in sozialen Netzwerken im Internet wie Facebook, Twitter, auf Ihrem Internet-Blog oder in anderen Internet-Foren und in Ihrem Bekanntenkreis weiter. Informieren Sie andere darüber!
  • Wir sind nicht ganz den Politikern ausgeliefert. Bei entsprechend kritischem und konstruktivem Engagement der einzelnen Bürger können wir etwas verändern.
  • Wir müssen nur konsequent dafür eintreten und an die Politiker Signale setzen, was Sie konkret für uns Österreicher tun müssen, damit wir wieder zufriedener mit Ihnen sein können. Schimpfen und kritisieren alleine ist zu wenige. Konkrete Lösungswege aufzuzeigen und dafür zu kämpfen, ist das, was uns weiter bringt!

Josef Urschitz: Wozu sind eigentlich Landtage gut?

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H. Paierl & M. Heingärtner: 95 Thesen für Österreich[9]


Josef Urschitz beleuchtet in seinem Artikel [10] "Wozu sind eigentlich Landtage gut?" vom 7.5.2015 in der Tageszeitung "Die Presse" den Wahnsinn, den die Länder mit Ihren Landesgesetzen den Steuerzahlern bescheren, wieder einmal genauer:

Die österreichische Form des Föderalismus fördert finanzielles Hasard, über den Finanzausgleich ist das nicht zu reformieren. Wir brauchen deshalb einen radikalen Staatsumbau.

So wie die Gespräche um den neuen Finanzausgleich für Bund, Länder und Gemeinden anlaufen, ist zu befürchten: Wir bekommen keine (eigentlich längst überfällige) Föderalismusreform, sondern eine Fortschreibung des gelebten, zur Geldverschwendung geradezu herausfordernden heimischen föderalen Systems. Vielleicht mit dem Unterschied, dass ein bisschen mehr Steuerautonomie für die Länder (ohne adäquate Anhebung der Eigenverantwortung dieser Gebietskörperschaften) dazukommt. Die jüngsten Aussagen der Ländervertreter deuten darauf hin: Eckpunkt ist offenbar, dass der Aufteilungsschlüssel, der die Länder stark begünstigt, nicht verändert werden darf. Dass also nicht weniger Geld fließt. Keine Rede von einer Entwirrung der unklaren (und damit sehr teuren) Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften, keine Rede mehr von der Entwirrung der teilweise wirklich schon irren Finanzströme, auf denen Geld zwischen diesen Gebietskörperschaften hin- und her und im Kreis geschickt wird, keine Rede mehr von der Beseitigung kostspieliger Parallelstrukturen.

Mit anderen Worten: Die Länder wollen weiterwursteln wie bisher. Nur kosten darf es noch ein bisschen mehr. Dafür hätte man den alten Finanzausgleich nicht bis 2016 aufschieben müssen, schade um die verlorene Zeit. Wenn der Finanzminister dem Land etwas Gutes tun will, dann sorgt er jetzt dafür, dass der nächste Finanzausgleich nur für einen sehr kurzen Zeitraum abgeschlossen wird. Und nützt diese Zeit, um eine Debatte über eine echte Föderalismusreform anzustoßen. Dass die föderale Konstruktion des Landes einen „Geburtsfehler“ aufweist, der im strikten Gegensatz der konservativen Bundesländer zu dem roten Wien nach dem Ersten Weltkrieg fußt und dazu führt, dass im Staat der Schwanz mit dem Hund wedelt, ist oft genug analysiert worden. Dass die daraus resultierende Praxis, dass einer (der Bund) das Geld einnimmt und ein anderer (die Länder) dieses Geld dann ohne Einnahmenverantwortung beim Fenster hinauswirft, ökonomischer Schwachsinn zur Potenz ist, auch. Eine mögliche Lösung wäre das Modell Schweiz: Die Länder bekommen weitgehende Steuerautonomie, müssen mit diesem Geld aber auch auskommen. Und die hierzulande de facto bestehende implizite Staatsgarantie für alle Länderblödheiten (die mit der Ansage, Kärnten dürfe keineswegs in Konkurs gehen, gerade wieder bekräftigt wurde) gibt es nicht. Steuerwettbewerb unter den Gebietskörperschaften sorgt zudem dafür, dass die Steuern insgesamt im Zaum gehalten werden. Ein wirklich kluges System, das freilich einen Schönheitsfehler enthält: Man braucht dazu Schweizer. Und nicht Landeskaiser, die gewohnt sind, mit dem Geld anderer Machtpolitik zu machen.[10]

Hören wir uns dazu einen an, der es wissen muss, weil er als Landesregierungsmitglied einmal selbst Teil dieses Systems war: Der ehemalige steirische Landesrat Gerhard Hirschmann hat neulich bei einer Veranstaltung der Agenda Austria gemeint, ihm gefalle das Schweizer Modell durchaus. Es lasse sich aber in Österreich nicht umsetzen, weil Eigenverantwortung in der heimischen Politik keinen Stellenwert besitze und weil hier der Wettbewerb unter den Ländern nur als „Ausgabenwettbewerb nach oben“ stattfinde. Der Zustand der Länder sei so, dass man nicht einmal wisse, welche Schulden und welchen Personalstand ein Bundesland genau habe.

Umfrage (anonym):
Wie ist Ihre Meinung zu den Landesgesetzen?

Hirschmann hat dafür einen radikalen Vorschlag: Die (identitätsstiftenden) Länder sollen zwar bestehen bleiben, aber als bloße Verwaltungseinheiten des Bundes. Der (direkt vom Volk gewählte) Landeshauptmann wäre dann der oberste Verwaltungsbeamte, die Landtage, die dann keine gesetzgebende Körperschaft mehr wären, könnte man ebenso wie den Bundesrat einsparen.[10] Eine Idee, die schon vor einiger Zeit Notenbankpräsident Claus Raidl in den von Herbert Paierl und Markus Heingärtner herausgegebenen „Reformen ohne Tabu – 95 Thesen für Österreich“[9] dargelegt hat. Herbert Paierl, geb. 1952 in der Steiermark, ist seit Dezember 2007 Präsident des management club. Der ehemalige Vorstandsdirektor der STEWEAG und Finanzlandesrat ist heute Executive Vice-President von Magna Cosma International, Frankfurt. Markus Heingärtner, geb. 1973 in Vorarlberg, ist seit Dezember 2007 Geschäftsführer des management club. Zuvor sammelte er Erfahrungen als wirtschaftspolitischer Berater im Wirtschaftsbund, bei Accenture, PricewaterhouseCoopers und Pleon Publico. Die Idee, Landtage und Bundesrat einzusparen, würde genau die größten Probleme in Östereich lösen: Wäre damit doch gleich auch ein größerer Teil der sehr kostspieligen Parallelstrukturen – der berühmte Faktor 10 – beseitigt. Tatsächlich braucht die Landtage als gesetzgebende Institution niemand: Im Wesentlichen werden dort Bundesgesetze neunmal nachvollzogen. Oder es werden unsinnige Landesgesetze beschlossen. Wie etwa, um ein Beispiel zu nennen, neun unterschiedliche Bauordnungen, die dazu führen, dass Fertighausunternehmen im kleinen Österreich neun verschiedne Varianten anbieten müssen.

Das wäre zugleich eine enorme Verwaltungsreform. Hirschmann meinte dazu etwas salopp, es wäre billiger und effizienter, die Hälfte der Landesbeamten bei vollen Bezügen nach Hause zu schicken, „damit sie nicht herumregulieren“. Keine Angst: Bevor so etwas passiert, zahlt Kärnten seine Schulden zurück und verkauft Niederösterreich seine Landesbank. Wir wissen zwar alle, dass ein nicht geringer Teil der Schuld am rapiden „Absandeln“ dieses Landes an der ineffizienten, zu finanziellem Hasard – von den Kärntner Haftungen bis zu niederösterreichischen Wohnbau- und Wiener Franken-Spekulationen – herausfordernden Konstruktion des heimischen Föderalismus liegt. Wir wissen auch, dass ein föderaler Umbau gegen den Willen der Länder noch illusorisch ist und der Leidensdruck von unten noch nicht reicht. Aber träumen wird man wohl dürfen.[10]

Franz Fiedler: "Die Landeshauptleute müssen entmachtet werden"

Wie Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler den morschen Staat umbauen würde

Die fünfthöchste Steuerquote der EU, bald 500.000 Arbeitslose, eine knapp unter Rekordniveau stagnierende Staatsverschuldung von 285,89 Milliarden Euro und eine besorgniserregend niedrige Jahresinflation von 0,9 Prozent. Österreich hinkt nicht nur im europäischen Vergleich, vor allem hinter Deutschland, nach. Was ist zu machen, um wieder mithalten zu können? Und wer trägt hierfür die Verantwortung?[11]

KURIER: Dem Unternehmen Österreich geht es bei Weitem nicht mehr so gut wie einst. Hohe Kosten, hohe Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit. Was ist zu tun, damit das Land nicht 2030 konkursreif ist?

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Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler:"Landeshauptleute müssen entmachtet werden"[11]


Franz Fiedler: Der Reformstau muss überwunden werden. Das setzt voraus, dass die Regierung nicht erst 2030 nicht nur reagiert, sondern auch agiert. Und dort ansetzt, wo es die wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung des Budgets betrifft. Ehe man an eine tief greifende Verwaltungsreform herangehen kann, sind verfassungstechnische Weichenstellungen vorzunehmen.

Welche verfassungstechnischen Weichenstellungen sind vorzunehmen?

Wir haben eine Reihe von Kompetenzen, die entweder geteilt sind oder in die falsche Zuständigkeit fallen. Das hat zur Folge, dass in gewissen Schlüsselbereichen die Steuergelder vom Bund eingehoben werden, den Ländern im Zuge des Finanzausgleichs zugute kommen, von den Ländern ausgegeben werden, ohne dass sie eine Verantwortung für die Einnahmen übernommen haben.

Was sollte vereinheitlicht werden? Und wer zuständig sein?

Gesundheit, Bildung, Energie, Umwelt, Wirtschaft und Baurecht sollten gänzlich in Bundeskompetenz sein.

Da werden die Landeshauptleute aber nicht mitspielen

Es ist richtig, dass die Landeshauptleute in Österreich eine Stellung haben, die ihnen in anderen föderalen Ländern nicht zukommt. Rechtlich gesehen haben die Landeshauptleute keine Möglichkeit, einzugreifen. Die Landeshauptleutekonferenz hat nicht einmal eine juristische Verankerung. Sie ist ein juristisches Nihil, wie der Lateiner sagen würde. Und von diesem Nichts lässt sich die Republik treiben. Die Regierung muss sich einmal auf die Hinterfüße stellen, nicht in die Knie gehen. Sie muss auf Konfrontation mit den Landeshauptleuten gehen. Sobald von einem Landeshauptmann ein hartes Wort kommt, ist die Diskussion beendet. Anders ausgedrückt: Da sitzen die Blockierer, die all jene Reformen bisher verhindert haben, die zu Lasten der Landeskompetenz gegangen wären. Die Kompetenz liegt beim Parlament![11]

Auch das Parlament wird aus Ihrer Sicht seiner Rolle nicht gerecht?

Das wird es nicht. Es sollte seine Stärke in der Vordergrund bringen. Die Parlamentarier sind diejenigen, die die Verfassung ändern können. Es kann nicht sein, dass sie vom Wohlwollen der Landeshauptleute abhängig sind.

Die Landeshauptleute gehören also entmachtet?

Ja. Die Bundesregierung sollte sich 2030 eine solche Stellung erarbeitet haben, wie es die Verfassung gebietet. Das Parlament sollte jenes Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, das vorgesehen ist, aber bisher aus verschiedenen Gründen verschüttet war.

Und dann ginge etwas weiter?

Wir könnten dann Einsparungspotenziale nützen, die uns der Rechnungshof, das Wirtschaftsforschungsinstitut und die OECD genannt haben. Im Gesundheitswesen wären das drei Milliarden Euro an Einsparungen pro Jahr. Wenn man das Schulwesen einheitlich gestaltet und dem Bund zur Gänze überlässt, können pro Jahr zirka 800 Millionen Euro eingespart werden.

Wie wird die Regierung der steigenden Arbeitslosigkeit Herr?

Man muss die Wirtschaft beleben, sie von bürokratischen Fesseln befreien. In einem Ranking von 189 Staaten betreffend Unternehmerfreundlichkeit sind wir an 21. Stelle. Das klingt im ersten Moment gut. Wenn man das allerdings auf europäische Verhältnisse reduziert, liegen wir bestenfalls im Mittelfeld. Wenn man die Rahmenbedingung für die Wirtschaft verbessert und die Abgabenquote senkt – derzeit liegt sie bei 43 Prozent, in Deutschland knapp unter 40 Prozent –, dann schaffe ich es auch, die Arbeitslosenquote zu senken.[11]

Sie waren einst Staatsanwalt. Was sollte in der Justiz 2030 anders sein als jetzt?

Der Justizminister sollte kein Weisungsrecht mehr gegenüber Staatsanwälten haben. Auch nicht durch den mittlerweile von ihm eingesetzten Weisenrat. So lange der Minister an der Spitze steht, wird immer gemutmaßt werden: Es ist letztlich politisch gelenkt. Das nährt das Misstrauen gegenüber der Justiz.

Das heißt: Weg mit dem Weisungsrecht?

Ja. Denken Sie nur an den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft oder den Verfassungsgerichtshof. Ich kann mich nicht erinnern, dass hier je der Vorwurf kam, es sei politisch agiert worden – obwohl diese Funktionen politisch besetzt werden.

Sie waren auch Chef von Transparency International. Wie blicken Sie als solcher puncto Korruption in das Jahr 2030?

Derzeit ist Österreich im Korruptionsranking auf Platz 23. 2030 sollten wir zumindest wieder dort sein, wo wir 2006 waren: Auf Platz 10. Wenn jemand korrupt ist, egal, ob im Großen oder im Kleinen, untergräbt er den Rechtsstaat. Wenn Politiker korrupt sind, untergraben sie die Demokratie.[11]

Michael Schickhofer für radikale Staatsreform: Landesgesetzgebung soll völlig entfallen (Okt.16)

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"Schickhofers Radikalkur: "Ein Österreich, eine Gesetzgebung:
Weg mit dem neunfachen Regelbestand! Der Bund sollte der Einzige sein,
der Gesetze beschließt."[12]

Michael Schickhofer schlägt eine radikale Staatsreform vor:
Die Landesgesetzgebung soll völlig entfallen


STANDARD: Schelling will im Gegenzug mehr Steuerautonomie. Derzeit geben die Länder Geld aus, das sie ihren Bürgern nicht selbst abknöpfen müssen. Wenn Landesregierungen selbst mehr Steuern einheben müssten: Würde das nicht zur Sparsamkeit erziehen?
Schickhofer: Wenn sich die Länder um den niedrigsten Wohnbauförderungsbeitrag konkurrenzieren, fehlen am Ende Millionen für sozialen Wohnbau – wir sehen ja auf EU-Ebene, was Steuerdumping anrichtet. Außerdem sollten wir Unternehmern, die über Landesgrenzen hinweg tätig sind, das Leben erleichtern und nicht noch mehr Verwaltungsaufwand zumuten. Zehn verschiedene Steuergesetze machen Österreich nur noch komplizierter. Notwendig ist das genaue Gegenteil.[12]
STANDARD: Inwiefern?
Schickhofer: Ein Österreich, eine Gesetzgebung: Weg mit all dem neunfachen Regelbestand! Der Bund sollte der Einzige sein, der Gesetze beschließt. Warum brauchen wir, von der Jagd bis zum Jugendschutz, lauter eigene Landesgesetze? Das bedeutet einen enormen Aufwand, da wären wirklich Milliardenbeträge zu holen.
STANDARD: Sollte man die Länder nicht gleich abschaffen?
Schickhofer: Nein, bei der Anwendung der Gesetze sind die Länder top. Es hat keinen Sinn, im Rahmen des jetzigen Finanzausgleichs über Reformen weiterzuverhandeln – das haben wir drei Jahre lang getan, herausgekommen ist wenig. Wir brauchen eine ganze Bundesstaatsreform, um Österreich neu zu denken, aber da spreche ich jetzt wieder nur für mich. Ich bin erst 36 und habe deshalb eine andere Perspektive als manche Kollegen: Ich muss mit dem System womöglich noch Jahrzehnte leben – deshalb will ich es ändern.

Michael Schickhofer (36) ist stellvertretender Landeshauptmann und SPÖ-Chef der Steiermark und bei den Finanzausgleichverhandlungen im Herbst 2016 Sprecher der Finanzreferenten der Länder.[12]

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Bundesratspräsident Mario Lindner dankt Schickhofer für mutigen und couragierten Vorstoß
„Wagen wir es, Österreich neu zu denken“[13]


SPÖ-Bundesratspräsident Lindner für einheitliche Gesetzgebung für ganz Österreich

Bundesratspräsident dankt Schickhofer für mutigen und couragierten Vorstoß -„Wagen wir es, Österreich neu zu denken“

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Edgar Mayer (ÖVP):
Wählerinteressen nicht im Fokus?[14]
„Couragiert, mutig und höchst sinnvoll“ ist für Bundesratspräsident Mario Lindner (SPÖ) der Vorschlag des stellvertretenden Landeshauptmannes der Steiermark Michael Schickhofer, die Landesgesetzgebung abzuschaffen. „Die Gesetzgebung beim Bund zu konzentrieren, wobei die Vollziehung natürlich bei den Ländern bleibt, stärkt die Handlungsfähigkeit und führt zum Bürokratieabbau. Wagen wir es, Österreich neu zu denken, ganz ohne Scheuklappen. Nur so können wir unser Land voran bringen“, so Lindner.[13]

Es ist zu hinterfragen, warum ein kleines Land wie Österreich so wesentliche Bereiche wie Jugendschutz, Kinderbetreuung oder Sozialhilfe neunfach unterschiedlich geregelt hat. „Das ist doch unnötig kompliziert und führt, wie bei den aktuellen Verhandlungen zur Mindestsicherung deutlich wird, dazu, dass Lösungen verzögert oder gar blockiert werden“, erklärt Lindner.

Sollte die Landesgesetzgebung zugunsten einer effektiven Bundesgesetzgebung abgeschafft werden, kann Lindner sich im Gegenzug vorstellen, dass die Länder mehr Mitsprache bei der Bundesgesetzgebung erhalten. In welcher Form müsste man sich dann genau ansehen. „Klar ist: Bei dieser Frage geht es um mehr Effizienz und Handlungsfähigkeit, aber nicht um eine Schwächung der Bundesländer“, wie Lindner betont.[13]

In der ÖVP-Fraktion im Bundesrat sieht man am 31.10.2016 den Schickhofer-Vorschlag zur Abschaffung der Ländergesetze dagegen "kritisch": Für den sichtlich immer noch nicht reformbereiten Fraktionsobmann Edgar Mayer ist er "wenig durchdacht" - diese würde zu „ungewolltem Zentralismus“ führen und sei ein Schritt „in Richtung dritte Republik“, so Mayer. Er bedenkt dabei offensichtlich auch nicht, dass gerade die ÖVP mehr denn je auf Wählerzustimmung angewiesen ist, da ihr diese wegen langjähriger konsequenter Klientelpolitik für kleinste Randgruppen und gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung bereits weitgehend abhanden gekommen ist. Edgar Mayer zeigt wenig Verständnis für verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern, versteht immer noch nicht, dass Österreich genau diese radikalen Reformen dringend braucht und kommt offensichtlich auch nicht auf die Idee, dass seine Meinung wenig durchdacht und klar gegen die Mehrheitsmeinung der Wähler sei.[14]

Offener zeigt sich da schon der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP), der bei den Gemeindefusionen schon die dringend notwendige Reformbereitschaft mit Kooperation über Parteigrenzen hinweg vorbildlich unter Beweis gestellt hat: Aus Schützenhöfers Büro heißt es in einer Stellungnahme zu Schickhofers Vorstoß: „Das ist ein Vorschlag des steirischen SPÖ-Vorsitzenden. Die hochrangig besetzte Umsetzungsgruppe zwischen Bund und Ländern, die kürzlich im Zuge der LH-Konferenz in Graz eingerichtet wurde, wird über Anregungen zur Föderalismusreform diskutieren.“[14]

Claus Raidl (ÖVP) plädiert in PULS4 am 11.6.2017 für den Ersatz der Landesgesetze

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Moderatorin Irmgard GRISS[15]
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Claus Raidl ÖVP) fordert Entmachtung der Bundesländer[15]

"Im Namen des Volkes" mit Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss hatte am So.11. Juni 2017 in PULS4 folgendes Thema: "Soll man den Ländern die Gesetzgebung entziehen?" Dazu treffen Ex-Landeshauptmann Franz Schausberger und der Präsident der Oesterreichischen Nationalbank, Claus J. Raidl, aufeinander. Beide wurden von prominenten Experten unterstützt. Zum zweiten Mal diskutierten unter der Leitung von Irmgard Griss zwei Seiten zu einem kontroversiellen Thema: Am Sonntag, den 11. Juni 2017 versuchen der ehemalige Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger und der Präsident der Oesterreichischen Nationalbank, Claus J. Raidl, die Zuschauer von Ihrer Meinung zu überzeugen. Dieses Mal bei „Im Namen des Volkes“: „Bundesländer entmachten – Ja oder Nein?“ Claus J. Raidl war vor seiner Führungsposition bei der Oesterreichischen Nationalbank knapp 20 Jahre lang Vorstandsvorsitzender beim Stahlproduzenten Böhler-Uddeholm und wichtigster wirtschaftspolitischer Berater von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Der einflussreiche Manager forderte in PULS4 die Entmachtung der Bundesländer und erhielt Unterstützung von „Bist du deppert!“-Star Gerald Fleischhacker und Politikwissenschafter Nikolaus Dimmel. An Hand vieler Beispiele zeigten Claus Raidl und Gerald Fleischhacker die enorme Geldverschwendung durch die Landesgesetze auf. Sie gaben einen Überblick über Auswüchse, Absurditäten und Kosten des österreichischen Bundesländer-Systems. Franz Schausberger war von 1996 bis 2004 Salzburger Landeshauptmann und seit 20 Jahren Mitglied im Ausschuss der Regionen. Er verteidigte den österreichischen Föderalismus trotz enormer Kosten in Milliardenhöhe ohne Nutzen für die Steuerzahler.[15] Der Verfassungjurist Theo Öhlinger plädierte für eine Steuerhoheit der Länder, damit sie beispielsweise in Tirol Entschädigungen für tote Schafe, welche von Adlern gerissen wurden, aus eigenen Landessteuern bezahlen können. Derzeit bekommt Tirol solche Entschädigungen vom Bund abgegolten, obwohl die Mehrheit der österreichsichen Steuerzahler sicher nicht für solche Geldausgaben auf ihre Kosten ist, welche es in anderen Bundesländern sinnvollerweise nicht gibt. Schätzungen zufolge könnte laut Information in der PULS4-Sendung vom 11.6.2016 eine Reform der Länder zwischen 3 und 16 Milliarden pro Jahr sparen. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Dimmel (Uni Salzburg) zeigte die enormen Einsparungspotentiale durch den Entfall der Landesgesetze und die dadurch entfallenden Doppelgleisigkeiten bei Krankenanstalten auf. Pro Jahr und pro Krankenhaus könnten ca. 150-200 Millionen Euro an sinnlosen Ausgaben für Doppelgleisigkeiten im Beschaffungswesen der Spitäler ohne Bürgernutzen durch die Abschaffung der Landesgesetze eingespart werden. Pflegeleistungen werden in verschiedenen Bundesländern stark unterschiedlich (im Verhältnis bis zum 4,35 fachen) abgegolten, was grob ungerecht ist, da ja alle Österreicher gleich hohe Steuern bezahlen. Univ.Prof. Dimmel informierte darüber, das Österreich Europameister bei freihändig vergebenen Subventionen ohne Kontrollmechanismen ist. Univ.-Prof. Kathrin Stainer-Hämmerle meinte, die Bürgernähe würde durch die Abschaffung der Landesgesetze nicht geringer wie dies nach Meinung von Ex-Landeshauptmann Franz Schausberger der Fall wäre. Claus Raidl legte dar, dass nicht die Landtage abgeschafft werden sollen, sondern nur die Landesgesetze. Die Landtage sollten weiter ausführende Kompetenzen zur Vollziehung der vom Bund gemachten Gesetze haben. Am Ende der PULS4-Sendung sprachen sich 500 von OGM repräsentativ ausgewählte Österreicher und Österreicherinnen wie folgt für/gegen die Entmachtung der Bundesländer aus: Die Männer waren im Verhältnis 53% zu 47% für eine Entmachtung der Bundesländer, die Frauen waren im Verhältnis 58% zu 42% gegen eine Entmachtung der Bundesländer.[15]

Wie stehen Parteien und Interessensvertretungen zur Abschaffung der Landesgesetze?

Arbeiterkammer: Muhm fordert Staatsreform mit Ersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze (1.9.15)

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AK-Direktor Dr. Werner Muhm für Abschaffung der Landesgesetze[16]


Alpbach (APA) - Die Arbeiterkammer fordert angesichts der Diskussion um die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich eine Reform der föderalen Staatsstruktur. „Unser Land hat seit dem EU-Beitritt die notwendigen Staatsreformen nie gemacht“, sagte der Direktor der AK Wien, Dr. Werner Muhm, bei einer Diskussion am Dienstag beim Forum Alpbach.[16]

Die Bundesländer sollten sich um die Verwaltung der Region kümmern, der Bund die Gesetze machen. „Auf keinen Fall wolle er die Bundesländer abschaffen“, betonte Muhm. Zum Vergleich: Österreich (8,5 Millionen Einwohner) ist deutlich weniger besiedelt als das deutsche Bundesland Bayern (12,7 Millionen Einwohner). Den größten Handlungsbedarf sieht der AK-Direktor in Österreich beim Bildungsthema. „Wenn 25 Prozent der Pflichtschulabsolventen nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen können, dann haben wir ein Problem.“ Auch die „vermachteten“ Märkte in Österreich - etwa der Einzelhandel - würden die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Hierzulande halten die drei größten Supermarktketten Rewe, Spar und Hofer einen Marktanteil von 85 Prozent.[16]

Der AK-Chefökonom Markus Marterbauer ortet hingegen „methodologische Probleme“ in den Wettbewerbsrankings, etwa von IWF und IMD, in denen Österreich in den vergangenen Jahren zurückgefallen ist. Ernstnehmen müsste man aber die negative Einschätzung der befragten Manager. „Wenn die Stimmung bei den Managern schlecht ist, dann wird weniger investiert“, betonte Marterbauer. Seit der Wirtschaftskrise 2008 gebe es eine Investitionsschwäche. Seit 2007 ist das Bruttoinlandsprodukt in Österreich um 5 Prozent gewachsen, ohne Wirtschaftskrise wäre es geschätzt um 15 Prozent gewachsen. „Das ist gewaltig“, so Marterbauer.[16]

Warum sind nur neue Parteien wie die Piratenpartei oder die NEOS für die Abschaffung der Landesgesetze?

Es gibt kein Landesgesetz, das irgendeinem Bürger mehr Nutzen bringen würde als ein gemeinsames Bundesgesetz zum gleichen Thema. Die Bürger werden durch dieses teure Hobby der schon vor dem Jahr 2000 existierenden alten Parteien zur Versorgung ihrer Parteifreunde mit ca. 15 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr belastet. Da die Abschaffung der Landesgesetze die bisherige Politik radikal zum Nutzen fast aller Bürger verändern würde, die bisherigen Politikerapparate aller Landtags- und Parlamentsparteien jedoch massive Nachteile hätten, kann dieses wichtige Bürgeranliegen, das klar mehrheitsfähig sein müsste, nur von einer neuen Partei wie NEOS oder Piratenpartei betrieben und umgesetzt werden. Daher müsste dieses Vorhaben auch sehr gut geeignet sein, Wähler für eine neue Partei mit noch weniger Bekanntheit zu überzeugen und zu gewinnen. Die Wähler dürfen bei Landtagswahlen Parteien nicht mehr wählen, welche diese Forderung nicht im Wahlprogramm haben. Sollte sich an den aktuellen Programmen der bisherigen großen Parteien in den Landtagen nichts ändern, so darf man nur neue Parteien wählen, welche diese Forderung klar im Parteiprogramm haben. Das ist derzeit leider nur bei NEOS und der Piratenpartei Österreichs[17] der Fall, jedoch bei den NEOS auch nicht klar genug: NEOS hat leider auch als Alternative zum Abschaffen der Landesgesetze die Steuerhohheit der Länder im Parteiprogramm statt die Forderung nach Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze alternativlos zu fordern. Mit dem Einbringen dieser Forderung soll auch Druck auf die etablierten Parteien in diese Richtung entstehen. Dazu wäre jedoch wichtig, dass sehr viele Bürger dieses Anliegen unterstützen. Was die bisherigen Landesparteien bisher an Bereitschaft zu Verwaltungsreformen geboten haben, ist aus Steuerzahlersicht schlicht und einfach "Nicht genügend" und völlig unzumutbar und unwählbar.

Piraten sind für Föderalismusreform und Abschaffung der Landesgesetze

Die Piratenpartei Österreichs hält den historisch gewachsenen österreichischen Föderalismus für nicht mehr zeitgemäß und nicht verhältnismäßig. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Zusammenwachsens der europäischen Staaten in einer gemeinsamen Struktur, der relativ geringen Bevölkerungszahl Österreichs bei gleichzeitig sehr hoher Homogenität der Bevölkerungsstruktur sowie der Tatsache, dass mittlerweile für Österreich fünf verschiedene Legislativ- und Verwaltungsebenen Relevanz haben (Europäische Union, Bund, Land, Bezirk, Gemeinde), fordert Östereichs Piratenpartei eine Reduktion der überbordenden und teuren Verwaltung. Bei vielen Bereichen, in denen derzeit die Länder ein Mitspracherecht oder sogar die alleinige Kompetenz haben (wie Bildung, Gesundheit, Energie und Umwelt), führt die parteipolitisch motivierte Postenbesetzung im Zusammenspiel mit der Vielfalt an Organisationseinheiten zu Verzögerung oder Verhinderung wichtiger und notwendiger Reformen, die der Realität des 21. Jahrhunderts Rechnung trügen. In manchen Bereichen ist eine Differenzierung durchaus geboten, da sich sachgerechte Lösungen am Einzelfall orientieren. Die Qualität der Differenzierung soll aber hier in klaren und einheitlichen legistischen Vorgaben liegen, welche sowohl dem rechtsunterworfenen Bürger als auch den vollzugsverantwortlichen Organwaltern nachvollziehbare Regelungsinhalte und -wertungen bieten. Aus Sicht der Piratenpartei gilt: Effiziente Legistik erfordert globale Spezialisten, effizienter Vollzug lokale Generalisten und transparente Behörden. Aus diesem Grund spricht sich Österreichs Piratenpartei dafür aus, die Länder als historisch-kulturelle Regionen beizubehalten und als Legislativ- und Verwaltungsebene mittelfristig abzuschaffen. In einem Prozess, der etwa zehn bis fünfzehn Jahre dauern wird, sollen alle derzeit bestehenden Landesgesetze sukzessive bereichsweise durch Bundesgesetze ersetzt werden (beginnend mit den zentralen Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie und Umwelt). Nach Abschluss dieses Vorgangs sollen die Länder keine exekutiven oder legislativen Aufgaben mehr verrichten; Landtage, Landeshauptleute und dergleichen sollen laut Parteiprogramm der Piraten (Stand Sept. 2014) ersatzlos abgeschafft werden. Um den Prinzipien der Subsidiarität und Bürgernähe zu genügen, sollen im Gegenzug die Bezirke aufgewertet werden. Gewählte Bezirkstage und Bezirksvorstehende sollen bürgernäher als die Landtage und Landeshauptleute agieren; allerdings sollen die Bezirke, vergleichbar und analog zu den Aufgaben der Gemeinden, primär exekutive und verwaltende Aufgaben haben und keine weiter reichenden legislativen Kompetenzen bekommen.[17]

Vorarlberger Landtagswahl 2014: Wähler können erstmals 2 Parteien wählen, welche gegen Landesgesetze sind

Fritz Gsellmann geht für die Piratenpartei am 21. September 2014 bei den Vorarlberger Landtagswahlen ins Rennen. Die Männerpartei, die Vorarlberger Piratenpartei und die Liste "WIR - Plattform für Familien" treten im Wahlkampf öffentlich gemeinsam auf. Damit wolle man mehr Gewicht in der Öffentlichkeit und in den Medien erzielen sowie Kosten sparen, teilte "WIR"-Spitzenkandidat Christoph Alton der APA mit. Politisch bleiben die drei Kleinparteien aber unabhängig. Hannes Hausbichler von der Männerpartei habe die Zusammenarbeit der drei Kleinparteien initiiert, erzählte Alton.[18] Bei der Vorarlberger Landtagswahl am 21. September 2014 haben also die Wähler erstmals bei einer Landtagswahl Gelegenheit, mit der Piratenpartei eine Partei zu wählen, die sich ganz klar für die Abschaffung der Landesgesetze engagiert. Zusätzlich treten auch die ebenfalls in Vorarlberg wählbaren NEOS für die Abschaffung der Landesgesetze ein, allerdings mit der Einschränkung: entweder Abschaffung der Landesgesetze oder Steuerhoheit für die Länder.

Abschaffung der Landesgesetze fehlt in Wahlprogrammen von ÖVP, SPÖ, Grünen & FPÖ

Nicht nur der ÖVP mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, Finanzminister Hans Jörg Schelling, Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll fehlt trotz Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit der Mut, den Ersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze in die Wahlprogramme zu nehmen. Sie vertreten weiter lieber die Klientel ihrer Landespolitiker statt der Mehrheit der Bevölkerung. Diese Angst vor den eigenen Parteifunktionären teilen die ÖVP-Bundesminister und Landeshauptmänner auch mit den SPÖ-Verantwortlichen in der Bundesregierung und allen Landesregierungen wie Bundeskanzler Werner Faymann, Bundesminister Rudolf Hundstorfer, Landeshauptmann Hans Niessl im Burgenland sowie Landeshauptmann und Bürgermeister Michael Häupl in Wien. Auch Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Reinhold Entholzer, Landesrätin Mag. Gertraud Jahn (SPÖ), Landesrat Rudi Anschober von den Grünen oder Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ) haben bis Dezember 2014 die wirklich wichtigen Themen für die Oberösterreicher im Landtagswahlkampf 2015 leider weder als politische Erfolgsbringer erkannt noch aufgegriffen. Weder fordern Ing. Reinhold Entholzer oder die Spitzenkandidaten von ÖVP, FPÖ oder den Grünen im Wahlprogramm für die Landtagswahl 2015 in Oberösterreich eine sofortige Abschaffung der Ersatzpflicht der Erben sozialer Hilfe (Pflegeregress) in Oberösterreich mit Finanzierung durch eine an die Pflegefinanzierung gekoppelte Großerbschaftssteuer, noch den Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren. So wird die SPÖ in Oberösterreich weiter Wählerstimmen verlieren, wie dies auch bereits unter den Landesparteiobmännern Dipl.-Ing. Erich Haider und Josef Ackerl geschehen ist, welche mit dem Widerstand gegen eine Anhebung des Pensionsalters die Oberösterreicher nicht von ihren Sorgen um eine sichere Pension befreien konnten und damit gegen die Meinung der Bevölkerungsmehrheit verstoßen haben. Neue politische Verantwortliche müssten nur die vielen für die Bevölkerung wichtigen Themen aufgreifen, zu deren Umsetzung den bisher Verantwortlichen einfach der politische Mut fehlte. Wenn Reinhold Entholzer und Mag. Gertraud Jahn nur die gleiche Politik machen, welche Erich Haider oder Josef Ackerl gemacht haben, so werden sie von den Wählern auch nur das bekommen, was Erich Haider oder Josef Ackerl bekommen haben. Es werden immer mehr Wähler der SPÖ die Gefolgschaft verweigern. Jede Partei, welche den Handlungsbedarf für einschneidende Reformen noch immer nicht in ihren Wahlprogrammen aufgreift und weiter Angst davor hat, notwendige Paradigmenwechsel endlich anzugehen, wird auch weiter Wählerstimmen und Parteimitglieder verlieren. Die Wähler müssen sich wehren und solche untätigen und mutlosen Politiker endlich von dort vertreiben, wo sie nicht hingehören, nämlich von politisch verantwortlichen Funktionen. Mutige Reformbereitschaft und parteiübergreifende kooperative Lösungskompetenz mit Hoffnung auf Angehen lang anstehender Erfordernisse wie einem Österreich-Konvent mit Verfassungsreform ist lediglich bei Franz Voves und Hermann Schützenhöfer erkennbar, welche mit ihrem Mut bei Gemeindefusionen hohe Kompetenz bei der Entlastung der Steuerzahler von unnötigen Verwaltungskosten unter Beweis stellten. Vermutlich können die Steuerzahler eine derartige innovative Lösungskompetenz in der Bundespolitik erst dann erwarten, wenn die unproduktive SPÖ-ÖVP-Koalition unter Werner Faymann und Reinhold Mitterlehner endlich zerbrochen ist, und Franz Voves als Bundeskanzler und Hermann Schützenhöfer als ÖVP-Bundesobmann und Vizekanzler mit Hans Peter Haselsteiner als NEOS-Finanzminister eine neue Bundesregierung gebildet haben.

Entmachtung der Länder: Einspruch von ÖVP-Landesfürsten gegen Schickhofer-Idee (5.5.17)

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Geht es nach Michael Schickhofer, dann könnte der
neue Generallandtag Regelungen gegen den Willen
einzelner Länder beschließen[19]
Der steirische Vizelandeshauptmann will die Landesgesetze abschaffen, doch schwarze Landeshauptleute schmettern den Vorschlag ab

Die Steiermark ist von Wien nur eine Autostunde entfernt, doch manchmal fühlt sich die Fahrt dorthin wie eine Reise in eine andere Welt an. Dies habe etwa eine junge Frau erfahren, die sich in der Bundeshauptstadt zur Kinderbetreuerin ausbilden ließ, erzählt Michael Schickhofer. Arbeiten wollte diese in Spital am Semmering, doch leider: Die Ausbildung sei, weil anderes Bundesland, nicht anerkannt worden.[19]

Für Schickhofer, SPÖ-Chef und Vizelandeshauptmann der Steiermark, ist dieses Beispiel nur eines für bürokratischen Unsinn, "der den Leuten auf den Wecker geht". Die neun Bundesländer produzierten kiloweise Gesetze, doch ihm sei noch kein Thema untergekommen, für das es unbedingt neun verschiedenen Regelungen geben müsse – ganz im Gegenteil. Für ungerecht hält er, dass Pfleger in jedem Bundesland anders bezahlt werden, für wirtschaftsfeindlich, wenn sich Unternehmer mit neun verschiedenen Bauordnungen herumschlagen müssen: So beträgt der Mindestabstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze in der Steiermark zwei Meter plus einen Meter für jedes Geschoß, in Niederösterreich drei Meter, in Kärnten wird er durch Schattenpunkte berechnet.[19]

Nur mehr 300 statt 3.000 Gesetze
Schickhofers simple Formel: Statt gezählter 3.000 Landesgesetze reichten 300 aus. Wie dieses Ziel zu erreichen sei, hat er bereits im Februar im STANDARD skizziert. Der derzeit weitgehend machtlose Bundesrat soll zum Generallandtag aufgewertet werden, um künftig einheitlich zu beschließen, was bisher neunfach geregelt wurde. Damit eine Mehrheit dort nicht einfach über gegenteilige Interessen drüberfahren könne, solle es gewisse Minderheitenrechte geben, erläutert der von Schickhofer beigezogene Grazer Rechtsprofessor Bernd Wieser. Doch dieses Veto dürfe nicht so weit gehen, dass einzelne Länder blockieren können. So wäre es mit dem ins Auge gefassten Modell nicht möglich, dass eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung – wie im Vorjahr geschehen – am Einspruch von zwei Landesregierungen scheitert.[19]

"Das Modell muss aber von allen gewollt werden", sagt Karl Stöger, ebenfalls Jurist von der Uni Graz. Soll heißen: Erst müssen zwei Drittel der Abgeordneten in Nationalrat und Bundesrat zustimmen und dann auch noch eine Mehrheit in einer Volksabstimmung. Wie in einer Republik, in der schon so viele Föderalismusreformen gescheitert sind, da die Chancen stehen? Schickhofer bemüht sich, potenzielle Ängste in den Ländern präventiv zu besänftigen. Nein, er wolle die Landtage keinesfalls abschaffen, beteuert der Sozialdemokrat: Diese sollten nicht nur Aufgaben wie die Regionalförderung behalten, sondern auch Kontrollkompetenzen dazubekommen.[19]

ÖVP-Landesfürsten verteidigen im Mai 2017 weiter den Unsinn der Landesgesetze: Der Plan aus der Steiermark mache die Landtage bedeutungslos
Widerspruch gegen Schickhofers Vorschläge im Sinn der Wählermehrheit vom 5.5.2017 setzte ein: Günther Platter, Tirols Landeshauptmann und im Mai 2017 Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, meldet "gebotene Skepsis" an. Er erkennt nicht den demokratiepolitischen Konstruktionsfehler der Landesgesetze, dass Michael Häupl und Erwin Pröll exorbitant hohe Ausgaben nur für die Niederösterreicher bzw. Wiener beschließen konnten, für welche zum Großteil Steuerzahler aus Westösterreich aufkommen müssen, obwohl diese Steuerzahler aus Westösterreich Erwin Pröll oder Michael Häupl nicht abwählen konnten. Daher meinte Günther Platter am 5. Mai 2017: Eine Abschaffung des "gelebten Föderalismus durch die Hintertür" sei nicht akzeptabel. Deutlich fällt auch das Nein des Vorarlberger Landeshauptmanns und Staatsreform-Verweigerers Markus Wallner und von Salzburgs Langzeit-Landeshauptmann Wilfried Haslauer, ebenfalls ÖVP, aus: "Der Plan aus der Steiermark mache die Landtage bedeutungslos, ohne Gesetzgebung hätten die Länder keine Gestaltungsmöglichkeit mehr. Es stelle sich auch die Frage, wer dann die Budgets der Länder beschließen werde". "Wir werden die Finanzhoheit Vorarlbergs sicher nicht abgeben", sagte Wallner ohne Rücksicht auf die mehrheitlichen Wählerinteressen in ganz Österreich. "Wir fordern das Gegenteil. Wir wollen mehr Kompetenzen für die Länder und nicht umgekehrt."[19]

Auch andere ÖVP-Landeshauptleute reagierten auf das Konzept am Freitag, dem 5. Mai 2017 ablehnend. Mikl-Leitner warnte vor "autoritären Ansätzen" und erkannte damit nicht, dass der aktuelle Zustand, bei dem Wiens Landeshauptmann Häupl Schulden auf Kosten der Wähler aus westlichen Bundesländern macht, ohne dass diese ihn abwählen können, ein nicht demokratisch legitimierter "autoritärer Ansatz" ist. Ein klares Nein kam auch vom oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer. Seit seiner Angelobung als Landeshauptmann im April 2017 sind an Oberösterreichs Straßen tausende Plakate mit dem Motto "Landeshauptmann Thomas Stelzer - Die neue Zeit" zu sehen. Trotzdem konterkarierte er diese Werbelinie und enttäuscht alle jene, die auf ein Staatsreform-offeneres Verhalten des neuen Landeshauptmannes gehofft haben, mit Ablehnung von Schickhofers Vorschlag zur Entschlackung der Landesgesetze mit dem altgewohnten Landesfürsten-Betonierer-Geist: "Wer dagegen ist, dass die Länder eigenverantwortlich sind, der will, dass alles gebündelt ist und zentralistisch ist."[20]

NEOS für Vereinheitlichung der Landesgesetzgebung oder Steuerautonomie (5.5.17)

Niki Scherak: „Entweder die Länder bekommen eine echte Steuerautonomie und übernehmen damit Verantwortung - oder ihre Kompetenzen werden vereinheitlicht“
[21] Als sinnvollen Debattenbeitrag bezeichnet der stellvertretende NEOS-Klubobmann und Verfassungssprecher Niki Scherak die am 5. Mai 2017 von LH-Stellvertreter Michael Schickhofer eingebrachten Ideen zu einer umfassenden Föderalismusreform: „Wir müssen das föderale System in Österreich endlich nachhaltig reformieren. Seit Jahrzehnten sind die Landeshauptleute Bremsblöcke bei allen dringend notwendigen Reformvorhaben. Der österreichische Föderalismus in seiner jetzigen Form hat sich schon längst überlebt.“ Dass der Bund die Steuern einhebt, während die Landeshauptleute diese aber oftmals vollkommen unverantwortlich ausgeben und jährlich neue Schulden anhäufen, sei unverantwortlich. Scherak fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende Steuerautonomie: „Die Länder müssen endlich Verantwortung für ihr Handeln und ihren Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übernehmen. Tun sie dies nicht, werden wir um ein Ende der Landtage diskutieren müssen. Der herrschende Spendierföderalismus muss jedenfalls enden.“[21]

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Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) sieht den
von Schickhofer vorgeschlagenen "General-Landtag" positiv

„Wenn die Länder nicht bereit sind, Steuerautonomie zu übernehmen, dann halte ich den Vorschlag, alle Kompetenzen dem Bund zuzuordnen, jedenfalls für sinnvoll. Wir brauchen keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze und keine neun unterschiedlichen Bauordnungen“, so Scherak weiter, der auch die Idee eines Generallandtags für diskussionswürdig hält. „Die neun Landtage trotzdem weiterhin bestehen zu lassen, wäre dann aber mehr als absurd. Hier ist Schickhofer wohl nicht bereit, seine Pfründe aufzugeben. Wenn ein Generallandtag kommt, dann braucht es weder Landtage noch einen Bundesrat.“ Der stellvertretende NEOS-Klubobmann hofft nun, dass die neuen Vorschläge nun zu einer ernsthaften Debatte über den Föderalismus führen: „Dafür braucht es Mut für echte, nachhaltige Reformen. Alles andere wäre einigermaßen sinnlos.“[21]

Um zu verhindern, dass einzelne Bundesländer wie Wien, Kärnten oder Niederösterreich Landesprivilegien mit enormer Verschuldung und auf Kosten der Wähler in anderen Bundesländern finanzieren, könnten als Kompromiss nur für jene Bereiche eigene Landesgesetze zugestanden werden, für deren Folgekosten die Bundesländer zur Gänze mit Einhebung eigener Landessteuern selbst aufkommen. Nur dann sind Landesgesetze demokratisch legitimiert, weil der Wähler dann die Möglichkeit bekommt, Politiker abzuwählen, welche mit seinem Steuergeld nicht verantwortungsbewusst umgehen. Derzeit kann ein Wähler aus Oberösterreich oder Tirol Landeshauptmann Häupl von Wien oder Landeshauptfrau Mikl-Leitner von Niederösterreich nicht abwählen, weil diese für Niederösterreich oder Wien eine exorbitant hohe Pro-Kopf-Verschuldung eingehen, für welche derzeit auch Steuerzahler aus Oberösterreich oder Tirol zum Großteil aufkommen müssen. Das derzeitige System wäre nur dann demokratisch legitimiert, wenn Wähler aus Tirol oder Oberösterreich auch den Landeshauptmann aus Wien bzw. Niederösterreich abwählen könnten. Die Umsetzung dieser demokratiepolitischen Notwendigkeit kommt jedoch einem Ersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze gleich.

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AK-Präsident Rudolf Kaske: "Es würde uns gut anstehen, über den Föderalismus nachzudenken"


Drozda (SPÖ) sieht den von Schickhofer vorgeschlagenen "General-Landtag" positiv (6.5.17)

Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) sieht den von Schickhofer vorgeschlagenen "General-Landtag" positiv, wie aus Seite 116 des ORF-Teletext am 6. Mai 2017 hervorgeht: Für Kanzleramts-Minister Thomas Drozda von der SPÖ gehen die Vorschläge Schickhofers aber in die richtige Richtung. Das gemeinsame Ziel müsse sein, den Staat sinnvoll zu organisieren und Doppelzuständigkeiten zu beseitigen, betonte Drozda im 8-Uhr-Morgenjournal in Ö1 und in "Im Journal zu Gast" im Mittagsjournal in Ö1 am Samstag, dem 6. Mai 2017.

AK-Chef Kaske steht positiv zum Vorschlag, den Bundesrat durch einen Generallandtag zu ersetzen

Durchaus etwas abgewinnen konnte der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Rudolf Kaske, den Reform-Vorschlägen des steirischen Landeshauptmann-Vizes Michael Schickhofer (SPÖ) vom 5. Mai 2017, der etwa den Bundesrat durch einen Generallandtag ersetzen will. "Es würde uns gut anstehen, über den Föderalismus nachzudenken", meinte Kaske mit Blick auf die Größe Österreichs in der ORF-Pressestunde am Sonntag, dem 7. Mai 2017.[22]

Warum ist die Abschaffung der Landesgesetze wichtig für die Österreicher?

Landesgesetze statt Bundesgesetzen bedeuten mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie und erschweren politische Willkürakte wie die Vorgänge um die Hype Alpe Adria des Ex-Landeshauptmannes Jörg Haider, welche den Österreichern ein 16 Milliarden teures Debakel bescherte. da Landesgesetze nicht den Bürgern dienen, sondern nur den Politikern selbst, ihren Funktionären und ihren Parteigängern, welche damit durch völlig sinnlose Verwaltungs-Mehrgleisigkeiten völlig unnötige Steuerbelastungen der Österreicher in Milliardenhöhe bewirken.

Einsparungspotenzial einer Föderalismusreform: 4-16 Mrd. Euro

Eine vernünftige Föderalismusreform könnte Einsparungen im Multimilliardenbereich bringen - und damit Steuerdiskussionen für längere Zeit obsolet machen. Experten schätzen das Einsparungspotenzial einer vernünftigen Föderalismusreform (die große Kostenauswirkungen etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Förderwesen hätte) auf vier bis 16 Mrd. Euro jährlich. Wenn es vernünftig gemacht wird, dürfte das Potenzial eher nahe der höheren Ziffer liegen – und dann bräuchten wir wohl lange nicht mehr über neue und/oder höhere Steuern reden.[23]

Im Konjunktiv steht dieser Satz deshalb, weil dieses mutwillig brachgelegte Potenzial in der derzeitigen Realverfassung nicht hebbar ist.

Gewachsene, von den Ländern erbittert verteidigte Strukturen stehen Einsparungen im Wege

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Bundesrat, Abstellkammerl für gescheiterte Landespolitiker


Diese Strukturen sehen so aus:

  • Bund und Länder haben keine klare Kompetenzaufteilung. Diese ist überhaupt, wie der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im 2013 im Verlag Holzhausen erschienenen Buch „Österreich 2050“ schreibt, „insgesamt extrem kleinteilig, kasuistisch und lässt kein Konzept erkennen“.
  • Das führt zu unglaublich vielen, unglaublich teuren Parallelstrukturen wie etwa neun Bauordnungen. Die Unsinnigste: Muss eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, dann erfordert das nicht nur einen Nationalratsbeschluss, sondern auch noch neun Landtagsbeschlüsse über neun Landesgesetze.
  • Durch die Praxis des Finanzausgleichs sind Einnahmen- und Ausgabenverantwortung entkoppelt: Der Bund zahlt (etwa bei den Landeslehrern), und die Länder schaufeln das Geld dann hinaus. So etwas hat noch nirgends funktioniert.
  • Im Bereich des Förderwesens gibt es, wieder laut Öhlinger, ein „weitgehend unkoordiniertes und vielfach intransparentes Nebeneinander“. In dem, ganz nebenbei, jährlich 15 Mrd. Euro unkoordiniert und intransparent versickern. Doppelt so viel wie im EU-Schnitt.
  • Die Finanzgebarung der Länder ist undurchschaubar, einheitliche Buchhaltungsregeln gibt es nicht.

An letzterem Punkt zeigt sich auch, woran das System wirklich krankt: Theoretisch könnte die Finanzministerin einheitliche Rechnungssysteme einfach verfügen. In der Praxis ist aber nicht die Regierung das Machtzentrum der Republik, sondern die Landeshauptleutekonferenz. Ein Organ, das sich sozusagen außerhalb des Verfassungsbogens bewegt. Dort ist es nämlich nicht vorgesehen.[23]

Landesgesetze sind eine irrwitzige Geldvernichtungsmaschine

Diese irrwitzige Geldvernichtungsmaschine lässt sich nicht mit halblustigen Teilvorschlägen wie etwa der jüngst von der „Westachse“ erhobenen Forderung nach einer Verlagerung von Ministerien in die Bundesländer stoppen. Sondern nur mit einer umfassenden Systemreparatur. Die muss nicht zwangsläufig zu einer Zentralisierung führen. Sehr wohl aber zu einer Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern und einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Expertenvorschläge dafür liegen längst vor. Im Wesentlichen laufen sie darauf hinaus, die Gesetzgebung beim Bund zu konzentrieren, um den wirklich schwachsinnigen Gesetzgebungsfaktor 10 in einem Land mit der Einwohnerzahl einer mittelgroßen chinesischen Provinzstadt zu verhindern. Die Verwaltung würde dagegen schwerpunktmäßig in die Länder übersiedeln. Der Bund wäre dann eine Art strategische Holding, die die Ziele vorgibt, die Länder würden diese bürgernah umsetzen. Das Ganze würde natürlich nur funktionieren, wenn auch die Finanzverfassung entflochten würde. Mit weitgehender Steuerhoheit für die Länder, aber natürlich auch mit der weitgehenden Finanzverantwortung. Ja – und den Bundesrat, der sich von der Länderkammer zum Abstellkammerl für gescheiterte Landespolitiker à la Dörfler entwickelt hat, könnte man sich dann natürlich auch sparen. Insgesamt schlummert in einer Staatsreform, wie gesagt, ein Sparpotenzial im Multimilliardenbereich, bei gleichzeitiger Verbesserung der Verwaltungsabläufe. Wenn die neue Koalition da wieder nichts zustande bringt, dann sollte man ihren Akteuren spätestens bei der nächsten Steuererhöhung die „schubladisierten“ Expertenkonzepte um die Ohren hauen.[23]

Landesgesetze regeln ungerechten Pflegeregress in OÖ:

Ein Beispiel für Ungerechtigkeit und Willkür durch Landesgesetze ist der Pflegeregress im Bundesland Oberösterreich, der für Angehörige von Demenzerkrankten in Oberösterreich neben dem menschlichen Leid eine enorme finanzielle Bedrohung darstellt und noch dazu 100% Erbschaftsteuer in diesen Fällen bedeutet: [24].

Länder legen Haftungsobergrenzen völlig nach Belieben selbst fest

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RH zu Länder-Haftungsobergrenzen[25]

Offiziell gibt es in den Bundesländern nur wenige finanziellen Risiken, weil Milliarden an Haftungen nicht eingerechnet wurden. Der Rohbericht des Rechnungshofs von Ende Januar 2015, der sich mit den Haftungsobergrenzen der Länder beschäftigt, zeichnet ein Bild völliger Intransparenz und Bilanzierungswillkür. Die Länder, die im Rahmen des innerösterreichischen Stabilitätspakts zur Offenlegung der von ihnen übernommenen Haftungen verpflichtet sind, können Haftungsobergrenzen völlig nach Belieben selbst festlegen, Haftungen per Risikogewichtung kleinrechnen oder überhaupt weglassen. Und sie machen davon reichlich Gebrauch.

Bankenhaftung „vergessen“
Die Details: Laut Rechnungshof hatten die Länder im Jahr 2012, auf das sich die Prüfung bezieht, rund 70,4 Mrd. Euro an Haftungen „draußen“. Ihre Haftungsobergrenze lag aber nur bei kumuliert 30,6 Milliarden, also der Hälfte. Alles kein Problem: Durch Kleinrechnen (Risikogewichtung) und Weglassen weisen die Länder ohnehin nur 19,4 Milliarden Euro als stabilitätspaktrelevant aus. Womit offiziell keine Verletzung der Haftungsobergrenze vorliegt. Sie haben schlicht auf etwa 50 Milliarden Euro „vergessen“.

In diesem Zusammenhang finden vier Bundesländer, darunter Kärnten und Wien, dass ihre Milliardenhaftungen für Banken nichts mit dem Stabilitätspakt zu tun haben. Und lassen sie einfach weg. Zwei weitere gewichten ihre Bankenhaftungen. Und lassen damit 70 bis 75 Prozent unter den Tisch fallen.

Das ist möglich, weil verbindliche Regeln zur einheitlichen Berechnung der Haftungen fehlen. Der Bund hat den Ländern de facto völlig freigestellt, wie sie ihre Haftungsgrenzen berechnen. Als Folge lagen die tatsächlichen Haftungen der Länder „mehr als doppelt so hoch wie die Summe aller Haftungsobergrenzen“, heißt es in dem Bericht. Anders formuliert: Die Länder gaben sich kreativ bzw. rechneten so lang, bis das Problem kein Problem mehr war und die Haftungsobergrenzen eingehalten wurden. Zumindest auf dem Papier: „Um die Haftungsobergrenzen einzuhalten, sahen die meisten Länder vor, Haftungen entweder nicht oder nicht in voller Höhe einzubeziehen“, heißt es wörtlich in dem Bericht.[25]

Wien und das Burgenland waren beim Rechnen besonders engagiert. Die Risken, die bei den zahlreichen ausgelagerten Betrieben der Stadt Wien bzw. im Burgenland liegen, wurden „entgegen den Vorgaben des ÖStP 2012 nicht einbezogen“, kritisiert der Rechnungshof. Diese Haftungen fielen unter den Tisch. Wien hat das unterdessen freilich repariert und bezieht die ausgelagerten Betriebe künftig ein.

Zusätzlich wurden von den Bundesländern Risken bewusst unterbewertet, um die Summe der eigenen Haftungen niedrig erscheinen zu lassen. Laut Rechnungshof griffen Kärnten, Niederösterrei
ch, Salzburg, das Burgenland und Vorarlberg auf „zumeist niedrigere Werte“ zurück: Diese Berechnung „bildete das mit den Haftungen verbundene Risiko . . . nicht adäquat ab“, zeigte sich der Rechnungshof verstimmt.

Besonders interessant: Um Haftungsgrenzen einzuhalten, beschlossen das Burgenland, Wien, Kärnten, die Steiermark und Vorarlberg einfach, „die Bankenhaftungen von der Einbeziehung in die Haftungsobergrenzen“ auszunehmen. Die damalige Kärntner FPK-Landesregierung hatte sämtliche Risken des Hypo-Desasters für das Land mit null Euro bewertet. Auf dem Papier waren die 15 Milliarden Euro, mit denen Kärnten für die gefallene Hypo haftet, also kein Problem – was der Rechnungshof anders sieht: Kärnten lag 2012 fast 9000 (!) Prozent über der eigenen Haftungsobergrenze und damit österreichweit an der Spitze – vor Vorarlberg (1847 Prozent über der Haftungsobergrenze), das 5,34 Milliarden Euro „vergessen“ hatte. Wien ließ 8,17 Milliarden Euro (aus der Haftung für die Bank Austria) unter den Tisch fallen. Nur Oberösterreich und Tirol lagen unter ihrer Haftungsgrenze.

Für den Rechnungshof sind die Haftungsobergrenzen (und damit der Stabilitätspakt in seiner jetzigen Form) sinnlos: Es sei eine „Intransparenz durch unterschiedliche Vorgangsweisen, die den gesamtstaatlichen Nutzen der Regelung zur Haftungsbegrenzung infrage stellt“.

Wobei die Daten der Bundesländer sowieso nicht vergleichbar sind. Obwohl sie es sein sollten. Da jedes Land selbst bestimmt, was eine Haftung ist und was nicht, verliert sogar der Rechnungshof den Überblick. Er spricht von einer „Unübersichtlichkeit, infolge derer es nicht möglich war, sich ein Bild über die tatsächliche Haftungssituation der Länder- und Gemeindeebene zu verschaffen“.

Zahlen ohne Aussagekraft
Es gebe keine Aussagekraft für eine gesamtstaatliche Steuerung. Auch, weil z. B. Kärnten und Salzburg im Jahr 2012 das Risiko bei der Verwertung von Hypothekarkrediten mit null angegeben haben. Damit sei „de facto die Haftungsbegrenzung umgangen“ worden, kritisiert der RH. Was eine derartige Risikoeinschätzung bedeutet? In Kärnten und Salzburg gibt es keinen einzigen Kreditnehmer, der seine Schulden nicht wird bedienen können. Damit wären Kärntner und Salzburger Häuslbauer die solidesten Schuldner auf diesem Planeten.

Nebenbei: Der Rechnungshof stellt die Frage, was passiert, wenn die Haftungsgrenze überschritten wird. Sein Fazit: „Dafür gibt es keine Regelungen.“[25]

Instabilitätsverschleierungspakt der Länder gefährdet finanzielle Gesundheit der Republik

Der Rechnungshof zeigt Ende Jänner erneut, wie ein wild gewordener Föderalismus die finanzielle Gesundheit der Republik massiv gefährdet. Wer stoppt den Irrsinn? Josef Urschitz beleuchtet in seinem Artikel vom 30.1.2015 in der Tageszeitung "Die Presse" den Wahnsinn, den die Länder mit Ihren Landesgesetzen den Steuerzahlern bescheren, genauer: Zur Einstimmung der Witz des Tages gefällig? Bitte schön: Das Land Kärnten hat eine Haftungsobergrenze von 185,35 Millionen Euro und verletzt diese im Sinn des österreichischen Stabilitätspakts nicht. Der war gut, oder?

Ah, Sie meinen, da wären noch so 13, 14 Milliarden an Haftungen für die Hypo? Schon, aber die rechnen wir aus dem Haftungsvolumen heraus. Und das, was drinnenbleibt, rechnen wir noch einmal mit willkürlichen Risikogewichtungen (zum Beispiel null Prozent für Wohnbauhaftungen) klein, bis es unter die ohnehin selbst gewählte Obergrenze passt. Alles paletti, Stabi-Pakt erfüllt. Schön, oder? Hätten Sie nicht gedacht![26]

Jetzt aber bitte nicht mit „Na ja, Kärnten halt“ antworten. Kärnten ist leider fast überall. Nur Oberösterreich und Tirol bilanzieren ihre Haftungen halbwegs seriös. Alle anderen tricksen, täuschen und verstecken, was das Zeug hält. Von den rund 70 Milliarden Euro Haftungen, die die Länder haben, werden nur 19 Milliarden in den Stabilitätspakt eingerechnet.

Und das Faszinierende daran: Es ist nicht einmal verboten. Möglich macht das ein ganz besonderer Gesetzespfusch namens „Österreichischer Stabilitätspakt“. Der verpflichtet die Länder, selbst Haftungsobergrenzen festzulegen und diese dann einzuhalten, wobei es bei Nichteinhaltung allerdings keine Sanktionen gibt. Freilich: Was eine Haftung im Sinn des Gesetzes ist und mit welcher Summe die risikogewichtet einfließt, bestimmen die Länder selbst. Mit anderen Worten: Der Stabilitätspakt ist zumindest in Sachen Haftungen eine völlig irrelevante Einrichtung ohne jede konkrete Aussagekraft. Eine Art Instabilitätsverschleierungspakt zur Beruhigung des Wahlvolks sozusagen.

Federführend ausgehandelt hat solche Bestimmungen (die erstmals im Stabilitätspakt 2011 festgelegt wurden) der damalige Vizekanzler und Finanzminister, Josef Pröll, in der heißen Verhandlungsphase 2010 übrigens mit seinem Onkel Erwin aus Niederösterreich, der damals Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz war. Aber eine gehörige Portion Mitverantwortung haben natürlich auch die restlichen acht Landeschefs und die Pröll-Nachfolger Maria Fekter und Michael Spindelegger, die den für die Staatsfinanzen gemeingefährlichen Mist in den Stabilitätspakt 2012 weitergeschrieben und danach in aller Ruhe administriert haben.

Wir wagen hier die Behauptung: Wenn Herr Pröll in seinem neuen Job als Vorstandschef der Raiffeisen-Beteiligung LLI solche Bilanzierungsmethoden in seinen Tochtergesellschaften zuließe, würde er sehr bald den Staatsanwalt vor der Tür haben. Nachdem ihn der Aufsichtsrat zuvor fristlos gefeuert hätte. Aber in der Politik läuft die Sache natürlich anders. Und eine Verantwortung über den Rücktritt hinaus gibt es ja nicht.

Aber es gibt immerhin eine Verantwortung bei amtierenden Politikern. Und die fordern wir jetzt kategorisch ein: Herr Schelling, der jetzt unsere Staatsfinanzen managt, hat angekündigt, bis zum Frühjahr seine Pläne für eine (vom Rechnungshof seit Jahren verlangte) einheitliche Rechnungslegung der Länder und Gemeinden vorzulegen. Das ist schon einmal ein positives Signal, denn Schellings Vorgänger waren ganz offensichtlich zu feig, sich in dieser Angelegenheit mit den Ländern anzulegen.

Wir hätten aber ganz gern, dass hier wirklich transparente und verbindliche Rechnungslegungsregeln vorgeschrieben werden. Und dass diese dann nicht von den Landeshauptleuten wieder kleinverhandelt werden können.

Fakt ist, wir können uns die aktuelle Form eines wild gewordenen Finanzföderalismus schlicht nicht mehr leisten. Und wenn die Länder nicht wollen, muss man sie zu seriöser Bilanzierung eben zwingen. Übrigens, Herr Finanzminister, was sagen Sie denn zu diesem im Rechnungshof-Rohbericht enthaltenen Statement in Sachen Gemeindehaftungen? „Ein Berichtswesen, das den Ländern einen aktuellen Kenntnisstand über diese Haftungen verschaffte und eine Risikobeurteilung erlaubte, war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht eingerichtet.“ Ein schöner Sauhaufen ist das, oder etwa nicht?[26]

Landesgesetze als Basis für Postenschacher:

Grünen-Bildungssprecher Harald Walser ortete ein "politisches Spitzelsystem" an Bundesschulen in Niederösterreich [27] . Angeblich sollte eine "interne (politische) Informationskette" zu Landeschef Erwin Pröll eingerichtet werden. Als Beleg dafür legte er im Sept. 2012 bei einer Pressekonferenz ein E-Mail aus dem Jahr 2006 vor, in dem eine Landesschulinspektorin mehrere Schuldirektoren aufgefordert haben soll, eine "interne (politische) Informationskette" zu Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) einzurichten. Dabei handelt es sich laut Walser jedoch nicht um einen Einzelfall: "Es ist klar, dass es sich hier um ein System handelt. "System gezielter Bespitzelung". Walser spricht von einem "System gezielter Bespitzelung" in Niederösterreich, in dem Methoden eingesetzt würden, "wie wir sie in vergangenen Zeiten von der Stasi gewohnt sind". An den Schulen "herrscht ein Gefühl des Drucks, der Bespitzelung, der Angst". Das gebe es zwar auch in anderen Bundesländern, Niederösterreich sei allerdings zum "Synonym für Postenschacher und Parteiproporz" geworden.

Demokratiemissbrauch durch die FPK im August 2012

Bei einer Sondersitzung des Kärntner Landtags im August 2012 blockierte die FPK-Fraktion erneut einen Neuwahlbeschluss [28]: Auch diesmal verließ wieder ein Abgeordneter nach dem anderen den Raum, bevor es zur Abstimmung kam. Zuvor war stundenlang über den einzigen Tagesordnungspunkt, die Auflösung des Landtags, debattiert worden. ÖVP, SPÖ und Grüne orteten darin ein reines Ablenkungsmanöver. "Sie haben damit die Demokratie mit Füßen getreten und demokratische Mehrheiten ignoriert", sagte SP-Klubchef Reinhart Rohr. Demo gegen FPK-Blockade: Die Forderung nach Neuwahlen beschäftigte nicht nur den Landtag, auch Demonstranten sind an einem Donnerstagnachmittag für möglichst rasche Landtagswahlen eingetreten. Etwa 800 bis 1000 Menschen (laut den Veranstaltern, der Plattform "Neuwahlen jetzt", waren es bis zu 2000) marschierten lautstark von der Landesregierung zum Alten Platz. Für die nächste Landtagssitzung brachte die Opposition einen neuen Antrag ein, der der FPK einen erneuten Auszug erschweren dürfte: Im Antrag ging es als ersten Punkt um die Auflösung des Landtags und als zweiten Punkt um eine Änderung der Landesverfassung, womit man das Zweidrittelquorum für die Landtagsauflösung abschaffen will.

Behinderung der Gesundheitsreform 2013 durch die Länder

Gemäß Parlamentskorrespondenz Nr. 338 vom 26.04.2013 meinte Abgeordneter Robert LUGAR (Team Stronach), der Gesundheitsbereich sei seit Jahrzehnten eine der großen Baustellen der Republik. Der Minister selbst habe eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Probleme des Gesundheitssektors und der Gefährdung seiner langfristigen Versorgung genau benenne. Das Ministerium habe, genauso wie der Rechnungshof, die Probleme zwar erkannt, schaffe es aber nicht, diese zu lösen. Österreich habe leider kein gutes Gesundheitssystem, da zu viel Geld ineffektiv ausgegeben werde. Diese Reform setze nicht beim Grundproblem an. Sie nehme das Gesundheitssystem nicht aus der Hand der Länder, sondern schaffe zusätzliche Verwaltungsebenen und nenne das eine Reform. Um zu wissen, was schief laufe, brauche man aber keine zusätzlichen Kommissionen, meinte Lugar. Außerdem brauche man die Bündelung der Kompetenzen beim Bund. Er wünsche sich hier mehr Mut des Ministers, schloss Lugar. Grüne: Länder haben zu viele Kompetenzen bei Gesundheitsreform 2013 Die Grünen würden der Reform zwar zustimmen, aber ohne große Euphorie, kündigte Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) an. Die anhaltende Misere liege in den zu weit gefassten Kompetenzen der Länder und auch in der unscharfe Grenzziehung zwischen Gesundheits- und Sozialbereichen. Es sei sicher gut, diese Reform einmal irgendwo zu beginnen, aber es müsse weiter sehr genau beobachtet werden, ob die nun vereinbarten Ziele tatsächlich erreicht werden. Viele der geplanten 15a-Vereinbarungen seien aus seiner Sicht eine Abart der Korruption, da die Länder sich ihre Zustimmung um Millionen abkaufen lassen.

Landesgesetze sind oft fehlerhaft und/oder überholt

Laut Veröffentlichung des ÖAMTC am 25. Juli 2013[29] ist Erdgas (Compressed Natural Gas - CNG) als Kraftstoff eine marktfähige und sofort einsetzbare Technologie mit Umwelt- und Preisvorteilen. Dennoch hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt. Laut ÖAMTC-Umfrage haben viele Konsumenten Vorbehalte gegenüber Erdgas-Autos. Sie fürchten ein erhöhtes Explosionsrisiko bei Unfällen und wegen überholter Landesgesetze in einigen Bundesländern Einschränkungen bei der Einfahrt in Garagen.

"Beides ist ungerechtfertigt. Ein Crashtest des ÖAMTC bestätigte die technische Sicherheit von Erdgas-Pkw. Einfahrtsverbote in Garagen beruhen auf der in einigen Bundesländern fehlenden Unterscheidung zwischen Flüssiggas und CNG. Hier haben einige Landes-Gesetzgeber Nachholbedarf",

betonte Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung,[29]. Dies ist neben den hohen administrativen Kosten der unnötigen Landesgesetze nur eines von vielen Problemen mit den Landesgesetzen, die übrigens nicht mehr bestehen würden, wenn alle Landesgesetze durch Bundesgesetze ersetzt würden, wie dies hier im Artikel Landesgesetze gefordert wird. Die Landesgesetzgebung betreffend Erdgasfahrzeuge ist ein gutes Beispiel dafür, wie sinnlos, Technologogie- und Umwelt-schädigend es ist, wenn zu derartigen Themen Bundesländer versuchen, Gesetzeswerke schaffen, welche EU- oder Österreich-weit geregelt werden müssen, und welche auch noch dazu mit dem technischen Fortschritt nicht Schritt halten können. Wie Erdgasfahrzeuge aus Sicht des ÖAMTC, des FGW, von Fiat, Opel, VW und E-Control mit Bundesgesetzen gefördert werden sollten, lesen sie bitte nach auf der Seite Erdgasfahrzeug!

Wiener Landesbeamte sicherten sich selbst neue Pensions-Privilegien (Juni 2014)

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Absurd hohe Sonderpensionen auf 9300 € limitieren?
Für Wiens Bürgermeister Michael Häupl ist das "kein Thema"[30][31]

Wie so oft sind die Hauptursachen unserer zu hohen Steuern in einer Selbstbedienungsmentalität der Länder zu suchen, welche man nachhaltig nur mit einem Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze in die Schranken weisen könnte: Die Einführung des Pensionskontos hätte die unterschiedlichen Systeme zusammenführen sollen. Im ASVG gilt es ab Jahrgang 1955. Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass man still und heimlich bei Beamten den Start bis zum Jahrgang 1976 - also um 21 Jahre - verschoben hat! Bis dahin behalten sie ihre Pensionsprivilegien. Das Pensionskonto schafft nicht nur Transparenz (man sieht, welche Ansprüche man bisher erworben hat, und kann sich leicht die Höhe der künftigen Pension ausrechnen lassen). Die Berechnung erfolgt so, dass jedes Berufsjahr für die Höhe der Pension zählt, und nicht wie früher nur die besten Jahre. Außerdem betragen die Abschläge bei früherem Antritt bis zu 4,2 Prozent.

Verschoben, um Klagen zu verhindern?
Für 3,6 Millionen ASVG- Versicherte betrug der mögliche Verlust gegenüber der alten Berechnungsmethode zwischen 1,5 und drei Prozent, was man in Kauf nahm. Bei den Beamten des Bundes hätte dieselbe Umstellung (also ab Jahrgang 1955) in Einzelfällen angeblich zu Verlusten von bis zu 30 Prozent geführt, wird behauptet. Das hätte Klagen beim Verfassungsgerichtshof zur Folge gehabt - daher habe man das Pensionskonto nun verschoben, heißt es. Von der "Krone" befragte Experten finden das aber völlig unverständlich und vermuten, dass die Beamten, die ja auch die Gesetze machen, einfach ihre Schäfchen ins Trockene bringen wollten. Denn das alte System bewertet die Jahre mit schlechterer Bezahlung nicht (keine lebenslange Durchrechnung), und die Abschläge bei Frühpension sind geringer.

Länder- Privilegien zum Teil noch ärger
Beim Bund wird das Pensionskonto also erst ab dem Geburts-Jahrgang 1976 eingeführt - noch ärger sind aber die Privilegien in den Ländern:

  • In Wien, dem Burgenland, Salzburg und Tirol gibt es noch nicht einmal einen Beschluss für eine Umstellung auf das Pensionskonto.
  • In Oberösterreich gilt es nur für die ab 2006 Eingetretenen, in Kärnten nur für Neue ab 2011.
  • Niederösterreich, die Steiermark und Vorarlberg haben im Wesentlichen die Bundesregelung.

Zur Erinnerung ein paar Pensionshöhen: Die durchschnittliche ASVG- Pension beträgt 1.395 Euro brutto. Bei Bundesbeamten sind es je nach Qualifikation zwischen 2.290 und 4.000 Euro.[32]

RH-Kritik an Pensionsantrittsalter mit nur 50.5 Jahren bei der Vorarlberger Polizei (Feb.2015)

Im Fall der Dienstunfähigkeit gehen Vorarlbergs Polizisten laut Bundesrechnungshof früher in Pension als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern. Der Bundesrechnungshof untersuchte das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von Exekutivbeamten in den Jahren 2008 bis 2012. Ein Drittel aller Pensionierungen erfolgte demnach wegen Dienstunfähigkeit. In Vorarlberg wurden von 2010 bis 2012 19 Polizisten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt. Das Durchschnittsalter bei diesen Pensionierungen lag bei 50,5 Jahren und war damit in ganz Österreich am niedrigsten. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass nur ein bis drei Prozent der Polizeibediensteten das volle Pensionsalter erreichen. Dieser Missbrauch der Landesgesetze in Vorarlberg auf Kosten der Steuerzahler in anderen Bundesländern, wo das Pensionsalter höher liegt, zeigt einmal mehr auf, wie wichtig der Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze ist, um derartige Willkürakte der Landesfürsten auf Kosten der Steuerzahler anderer Bundesländer zu verhindern.[33]

Rechnungshof & NEOS: Haushaltsrecht & Rechnungswesen in Ländern "unzulänglich" (Aug.15)

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Matthias Strolz, Beate Meinl-Reisinger und Nikolaus Scherak: NEOS fordern vereinheitlichte Rechnungslegung der
Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung[34][35]


Die geltenden Vorschriften würden "den Anforderungen an ein modernes Rechnungswesen nicht genügen", monieren die Prüfer. Rückendeckung vom Rechnungshof bekommt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in seinem Bemühen, Länder und Gemeinden für ein einheitliches Haushaltsrecht zu gewinnen. In einem am Mittwoch, dem 26. August 2015 veröffentlichten Bericht über die Konsolidierungsmaßnahmen der Länder von 2008 bis 2013 konstatiert der Rechnungshof, dass die Haushalte kaum vergleichbar seien und damit nicht transparent informierten.[36]

Die geltenden Vorschriften würden „den Anforderungen an ein modernes Rechnungswesen nicht genügen, weil sie unzulänglich, wenig konkret und unklar“ seien, bekräftigte der RH, was er schon oft aufgezeigt hat. Und pocht auf eine mit dem Rechnungswesen des Bundes harmonisierte „integrierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung“ nach „einheitlichen und verbindlichen Regelungen für Länder und Gemeinden". Derzeit sei die Vermögens- und Verschuldungssituation der neun Bundesländer nicht nur uneinheitlich, sondern auch unvollständig abgebildet: Vermögen oder Wertminderung würden unterschiedlich bewertet, Verbindlichkeiten unterschiedlich definiert, Auslagerungen (die an sich schon das Bild verzerren) unterschiedlich gehandhabt. Damit könnten sich die Entscheidungsträger kein richtiges Bild über die tatsächliche finanzielle Lage und den daraus resultierenden Handlungsbedarf machen.[36]

In 6 Ländern Ausgaben stärker gestiegen als Einnahmen: Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark, Vorarlberg und Wien

In der geprüften Finanzkrisen-Zeit von 2008 bis 2013 hätten viele Länder die Ausgaben nicht rasch genug den zurückgegangenen Einnahmen angepasst. Im Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark, Vorarlberg und Wien seien die Ausgaben stärker gestiegen als die Einnahmen. Umgekehrt war es laut Rechnungshof in Salzburg, Tirol und Niederösterreich - in NÖ allerdings durch den Einmaleffekt eines Verkaufes von Wohnbauförderungsdarlehen.

Der Schuldenabbau sei zwar - mit Ausnahme der Steiermark, die bis 2017 eine Zunahme prognostiziert habe - überall geplant, teilweise aber zu spät aus Sicht des Rechnungshofes. Die Prüfer drängen einmal mehr auf Strukturreformen in Bereichen mit überdurchschnittlichen Steigerungsraten beziehungsweise großem Gebarungsvolumen - also Förderungen, Soziales oder Pensionen -, aber auch im Gesundheitswesen, um die Finanzierung der Krankenanstalten langfristig sicherzustellen.[36]

Rechnungshofbericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Wien gibt der NEOS-Forderung nach umfassender Transparenz recht

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Judith Raab,
Spitzenkandidatin der NEOS für die Landtagswahlen 2015 in OÖ[37]


Schon mehrfach kritisierte NEOS Wien, dass Wiens Rekordschulden von 5 Milliarden Euro nur die Spitze des Eisberges seien. Der jüngste Rechnungshofbericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Wien gibt der NEOS-Forderung nach umfassender Transparenz recht: "Laut Rechnungshof sind die Schulden von Wiener Wohnen, Krankenanstaltenverbund und Wien Kanal jedenfalls zum offiziellen Schuldenstand hinzuzurechnen. Aber auch Wien Holding und Stadtwerke sind im alleinigen Besitz der Stadt und mit insgesamt 2 Milliarden Euro im Minus. In Wahrheit sind Wiens Schulden mit gut 10 Milliarden Euro also doppelt so hoch. Wenn sich die Stadt jetzt gegen Transparenz bei den eigenen Unternehmungen wehrt, ignoriert sie zum wiederholten Male die berechtigte Kritik des Rechnungshofes", kritisiert Meinl-Reisinger. "Die Prüfung von Wiens Finanzgebarung zeichnet ein Bild von Intransparenz und Planlosigkeit: Der Schuldenstand hat sich binnen sieben Jahren verdreifacht und es liegt kein Konsolidierungspfad vor. Außerdem besteht keine Vermögensübersicht oder ein Beteiligungscontrolling über die 224 Beteiligungen der Stadt. Angesichts dieser massiven Kritik kann sich die Stadt bei Regeln für mehr Transparenz nicht mehr querstellen. Wien braucht was NEOS, um endlich Licht ins Dunkel der Stadtfinanzen zu bringen", so Meinl-Reisinger zum Schluss ihrer Stellungnahme.[34]

NEOS forderten bereits 2014 in Dringlicher Anfrage Strukturreformen der Länder mit einheitlicher Rechnungslegung
Die Vergabe der Hypo-Haftungen durch das Land Kärnten und deren Folgen seien Symptom eines kränkelnden Kontroll- und Kompetenzsystems, heißt es in einer Dringlichen Anfrage an Finanzminister Spindelegger, mit der die NEOS in der Nationalratssitzung vom 26. März 2014 das Augenmerk der damals aktuellen Hypo-Diskussion auf den Föderalismus lenkten. Gerald Loacker forderte darin vor allem eine Strukturreform der Länder, um, wie er sagte, weitere budgetpolitische Katastrophen für die SteuerzahlerInnen zu verhindern. Konkret ging es den NEOS u.a. um eine Offenlegung der Haftungen und Schuldenstände der Länder, eine einheitliche Rechnungslegung sowie um die Ausweitung der Prüfkompetenzen der Kontrollorgane. Um den in der Debatte vorgebrachten Argumenten und Forderungen nach Reformschritten zusätzlichen Druck zu verleihen, brachten das Team Stronach und die NEOS sechs Entschließungsanträge ein, die jedoch wegen Ablehnung durch SPÖ und ÖVP nicht die erforderliche Mehrheit fanden. So legte Waltraud Dietrich (Team Stronach) einen Antrag für ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket vor, dass unter anderem eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquoten, ein Insolvenzrecht für Banken und Gebietskörperschaften sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts fordert. Des Weiteren verlangt das Team Stronach die Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors, der die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern und Gemeinden sowie von den Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften und aller relevanten Beteiligungen verzeichnet. Seitens der NEOS stellte Rainer Hable (NEOS Oberösterreich) abermals zwei Anträge zu einem Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften sowie zu einem zeitgemäßen Bankeninsolvenz- bzw. Sanierungsrecht zur Diskussion. Ferner verlangte er in einer Entschließung die Einberufung eines Föderalismuskonvents, der ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, ausarbeiten soll. Seine Klubkollegin Beate Meinl-Reisinger forderte den Finanzminister auf, eine Verordnung zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.[35]

Loacker: Umfassende Strukturreformen statt neuer Steuerpakete

Wenn die Regierung schon nicht willens ist, die Vergangenheit in einem Untersuchungsausschuss aufzuklären, dann sollte sie doch wenigstens für die Zukunft die Konsequenzen aus dem Hypo-Debakel ziehen, meinte NEOS-Sprecher Gerald Loacker in der Begründung seiner Dringlichen. Was Österreich nun braucht, seien umfassende Strukturreformen, war er überzeugt. Mangels einheitlicher Rechnungslegung gebe es derzeit immer noch keine Möglichkeit, Klarheit über den Schuldenstand und die Haftungen der Bundesländer zu erlangen, die Zahlen der Länder seien nicht miteinander vergleichbar, auch fehle ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, klagte er. Loacker forderte überdies die Ausweitung der Prüfkompetenz der Kontrollorgane auf Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sowie auf öffentliche Unternehmen mit einem Staatsanteil von mindestens 25 %. Neben einer Modernisierung des Finanzausgleiches wäre es seiner Meinung nach auch angebracht, sachlich und offen über den Föderalismus zu reden. So sollten jedenfalls Kompetenzverflechtungen zwischen Bund und Ländern, wie sie derzeit im Schulbereich und in der Gesundheit bestehen, beseitigt werden. Loacker drängte auf rasches Handeln seitens der Bundesregierung und schloss mit den Worten, durch immer neue Steuerpakete werde es nicht gelingen, die Lücken im Budget zu schließen.[35]

NEOS warnen: Schulden des Landes Oberösterreich stiegen stärker als die Einnahmen

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Land OÖ. gibt seit Jahren mehr aus, als es einnimmt. NEOS bieten Lösungen an[37]


Judith Raab und Rainer Hable von den NEOS Oberösterreich zeigen im NEOS-Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2015[37] großen Handlungsbedarf für das Budget Oberösterreichs auf. Oberösterreich hat sich lange Zeit als wirtschaftlich starkes Bundesland präsentiert, das durch breite thematische Aufstellung und zukunftsorientierte Ausrichtung der Wirtschaft gut für die Zukunft gerüstet war. Durch Verfehlungen der Politik hat sich die Budgetsituation Oberösterreichs in den letzten Jahren jedoch laufend verschlechtert. Die Reserven der Haushaltsrücklage sind seit 2011 zur Gänze aufgebraucht. Das Land muss Schulden machen, um die laufenden Ausgaben decken zu können. Darüber hinaus hat das Land Oberösterreich Haftungen in Höhe von 9,363 Mrd. Euro übernommen (Stichtag 31.12.2013). 1 Dies ist mehr als das Doppelte des ordentlichen Haushaltes. Zusätzlich haftet das Land solidarisch mit anderen Bundesländern für die Verbindlichkeiten der Österreichischen Landes-Hypothekenbanken in Höhe von rund EUR 6,2 Mrd. Für diese Haftungen werden derzeit (entgegen der Vorgabe des Landtages) keine budgetären Vorsorgen getroffen. Zusätzlich muss das Land 2 Mrd. Euro Schulden finanzieren, die in Beteiligungsunternehmen oder Sonderfinanzierungen des Landeshaushaltes ausgelagert worden sind. Auch diese Finanzverpflichtungen sind in den letzten Jahren gestiegen. Fakt ist: Oberösterreich hat ein Ausgabenproblem, bedingt durch klientelorientierte, intransparente Budgetpolitik.[37]

Da wollen die NEOS in Oberösterreich hin:
Die Schulden des Landes und der Beteiligungsfirmen werden beständig gesenkt. Oberösterreich wird dadurch unabhängiger vom Kapitalmarkt und bekommt wieder mehr Spielraum für Zukunftsinvestitionen. Die Verantwortung für die (Steuer-)Einnahmen und Ausgaben wird zusammengeführt. Wer etwas ausgibt, muss auch für die Einnahmen Verantwortung übernehmen und umgekehrt. Die Landesverwaltung ist schlank und transparent. Jedem Menschen ist leicht verständlich, was mit seinem Steuergeld geschieht und welche Ziele damit verfolgt werden.[37]

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Schulden des Landes Oberösterreich[37]

So könnte Oberösterreich das erreichen, falls die NEOS im Landtag mitwirken können:

  • Schuldenabbau: Eine Schuldenbremse muss in der Landesverfassung verankert werden. Oberösterreich verpflichtet sich, ausgeglichen zu budgetieren und seine Schulden abzubauen.
  • Spekulationsverbot: Weder auf Landes- noch auf Gemeindeebene dürfen sich die Swap-Affäre oder Verluste aufgrund von Fremdwährungskrediten wiederholen.
  • Haftungen: NEOS fordert eine Selbstbeschränkung der Haftungen des Landes Oberösterreich maximal auf Höhe des letzten ordentlichen Haushaltes.
  • Landesbeteiligungen: Hier muss völlige Transparenz geschaffen werden, alle Unternehmen müssen in den Jahresabschluss einbezogen werden.
  • Doppelte Buchführung: Die bisher praktizierte Buchhaltung der Kameralistik muss durch eine moderne kommunale Rechnungslegung (doppelte Buchführung) ersetzt werden. Basis dafür sind die European Public Sector Accounting Standards 2 mitsamt einer Finanzierungsrechnung, Ergebnisrechnung sowie Vermögensrechnung.[37]

Urschitz: Häupl und Länder boykottieren die Transparenzdatenbank (Mai 2016)

Josef Urschitz zeigt in [38] am 10.5.2016 an Hand der Vorgangsweise von Michael Häupl auf, wie unverschämt und unverfroren die Landeshauptmänner konsequent verhindern, Transparenz in die Landesfinanzen und den unüberschaubaren Förderdschungel zu bringen. Daraus kann man einmal mehr erkennen, dass nur ein vollständiger Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze die Steuerzahler vor einer Fortsetzung dieser Belastungen mit sinnlosen Milliardenausgaben schützen kann:

„Die Idee wurde 2009 geboren, operativ ist sie seit 2013: die Transparenzdatenbank, die Licht ins Dickicht der jährlich 19 ins Fördersystem geschütteten Milliarden bringen sollte. Es hat ja niemand einen Überblick darüber, was wie einfach, doppelt oder mehrfach gefördert wird und ob die einzelne Förderung überhaupt Sinn ergibt.[38] Gute Idee also. Nur: Die Länder boykottieren die Datenbank und befüllen sie nicht oder nur sehr mangelhaft. Dafür lassen sie regelmäßig Studien erstellen, ob diese von ihnen selbst sabotierte Einrichtung ihren Zweck erfüllt. Die Wiener Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger wollte nun im Mai 2016[38] per Anfrage im Wiener Landtag wissen, was die Evaluierung der Datenbank bisher ergeben habe. Die schriftliche Antwort des Wiener Bürgermeisters hat es in sich: Es bestehen Zweifel daran, ob die Datenbank zu einer Kosteneinsparung führe, weil sie ja kaum genutzt werde, heißt es darin. Außerdem: Die in der Datenbank enthaltenen Daten seien „zum Teil veraltet“. Die Aussagekraft der Daten sei „eingeschränkt“, weshalb sie als Steuerungsinstrument für die Länder nicht taugen. Und Doppelförderungen könnten schon deshalb nicht identifiziert werden, weil die Datenbank „derzeit zu diesem Zweck noch nicht verwendet“ werde. Kurzum: Ein „konkreter monetärer Nutzen“ sei „schwer zu beziffern“, man werde weiter evaluieren. Einfach zusammengefasst: Die Länder weigern sich, die Transparenzdatenbank ordentlich zu befüllen. Und nehmen dann den daraus entstehenden wrackartigen Zustand dieses Instruments zum Anlass, dessen Sinnhaftigkeit anzuzweifeln. Wenn jemand eine schlüssige Definition für den Begriff Chuzpe benötigt: Hier ist sie. Anschaulicher geht es nicht. Und wenn jemand ein Argument gegen den alpenrepublikanischen Gamsbart-Föderalismus braucht: Auch dafür eignet sich diese Argumentationslinie bestens. Länder, die finanzielle Transparenz so verstehen (und da ist Wien keineswegs ein Einzelfall), sollte man budgetär eindeutig stärker an die Kandare nehmen. Diese Verhöhnung sollten sich Steuerzahler nicht bieten lassen.[38]

Wiener Mietwagenverordnung ignoriert Pflichten zur CO2- & NOx-Begrenzung (2018)

Am Beispiel von UBER & AirBNB wird der Widerstand gegen die Sharing Economy sichtbar. Dass die Wiener Mietwagenverordnung vorschreibt, dass durch die Rückkehrpflicht zum Ausgangspunkt unnötige Leerfahrten verursacht werden, ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass alle Landesgesetze möglichst bald durch Bundesgesetze ersetzt werden müssen. Die Wiener Mietwagenverordnung gehört schleunigst abgeschafft und durch ein Bundesgesetz ersetzt, welches genau das Gegenteil vorschreibt: "Bei jeder Art von Personenbeförderung gegen Entgelt ist anzustreben, dass unter Nutzung moderner Internet-Kommunikations-Apps Leerfahrten nach Möglichkeit vermieden werden, um so den Verpflichtungen Österreichs zur CO2-Reduktion und zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte gerecht zu werden. Landesgesetze, welche den Verpflichtungen Österreichs zur CO2-Reduktion und zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte konterkarieren, wie dies z.B. durch eine Mietwagenverordnung der Fall ist, welche eine Rückkehr zum Ausgangspunkt vorschreibt, sind umgehend außer Kraft zu setzen.

Eigene Landessteuern statt demokratiepolitisch nicht legitimiertem Finanzausgleich

Landesgesetze sollen nur zulässig sein, wenn deren Mehrkosten durch Landessteuern aufgebracht werden

Das per Landesgesetz-Regelung nur in Wien höhere Pensionsalter der Wiener Landesbeamten und die gegenüber anderen Bundesländern viel höhere Wiener Mindestsicherung verursachen hohe Mehrkosten gegenüber den entsprechenden bundesweiten Regelungen, für welche Steuerzahler aus anderen Bundesländern per Finanzausgleich mitbezahlen müssen, obwohl sie bei den Wiener Landtagswahlen nicht wahlberechtigt sind. Demokratiepolitisch völlig unverständlich dabei ist, dass Tiroler Steuerzahler den Wiener Landeshauptmann Häupl nicht abwählen können, obwohl sie per Finanzausgleich die Kosten für die erhöhte Wiener Mindestsicherung mitbezahlen müssen. Es wäre demokratiepolitisch dringend erforderlich, dass alle Mehrkosten für Sonderregelungen in einem Bundesland, welche von Landesgesetzen verursacht werden, von eigenen Landessteuern (z.B. in Wien für Wiener Landesgesetze) abzudecken sind. Genau das könnte auch der Kompromiss für das zukünftige Belassen von Landesgesetzen sein. Alle Landesgesetze sind über einen Zeitraum von 10 Jahren durch Bundesgesetze zu ersetzen, ausgenommen jene, welche keine Mehrkosten verursachen oder jene, für deren Mehrkosten ein Bundesland durch selbst eingehobene Landessteuern aufkommt. Mit dieser demokratiepolitischen Begründung müssen auch die Mehrkosten für den Hypo-Alpe-Adria-Skandal durch eigens einzuhebende Kärntner Landessteuern aufgebracht werden, weil ja die Wähler der anderen Bundesländer nicht wahlberechtigt für jene Kärntner Landespolitiker aller Parteien waren, welche die Landesgesetze mit den viel zu hohen Haftungsgrenzen des Landes beschlossen haben.

16 Milliarden Schaden durch unzureichende Landesgesetze in Kärnten bei Hypo Alpe Adria

Die aktuelle Landesgesetzgebung gewährte Ex-Landeshauptmann Haider Narrenfreiheit, indem er nicht daran gehindert wurde, für die Hypo Alpe Adria zur Versorgung seiner Parteifreunde ein Vielfaches an Haftungen des Landes einzugehen, als es die jährlichen Steuereinnehmen des Landes Kärnten zugelassen hätten. Die Folge war ein Milliardendebakel, für das nicht nur die Kärntner, sondern alle österreichischen Steuerzahler viele Jahre lang bezahlen müssen. 16 Milliarden Euro - würde eine kurzfristige Zerschlagung der im Dezember 2009 notverstaatlichten Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank laut einem Dossier der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verursachen. 14 Mrd. Euro davon würden die Republik Österreich belasten. In einem Anfang April 2013 bekannt gewordenen Arbeitspapier des Finanzministeriums hatte die Hypo ausgerechnet, dass eine rasche Abwicklung 4,4 Mrd. Euro Schaden verursachen würde, die zehn Mrd. Euro des "Abbau-Teils" der Bank kämen noch dazu. [39]. Rechnungshofpräsident Josef Moser sprach in der ORF-Pressestunde am Sonntag, dem 14. Dezember 2014 von einem "Kardinalfehler" der damaligen Verantwortlichen in Kärnten im Umgang mit der Hypo Alpe Adria Bank. Man habe gesehen, dass die Haftungen steigen. Die Landespolitiker haben alle KONTROLLRECHTE gehabt und sie trotzdem nicht ausgeübt, sagte Moser in der ORF-Fernsehpressestunde laut ORF-Teletext, Seite 113 am 14.12.2014. Die Milliarden-Schäden für die Steuerzahler durch den Hypo-Alpe-Adria-Skandal zeigen, dass es nicht ausreichend ist, dass die Landesgesetze von Kärnten oder von anderen Bundesländern den Landespolitikern Kontrollrechte einräumten, welche sie, wie man am Beispiel der Hypo Alpe Adria sieht, nicht ausübten. Notwendig bei Haftungsfragen von Ländern ist vielmehr, dass sich die Länder auf Basis von Landesgesetzen nicht selbst kontrollieren dürfen, sondern dass eine Begrenzung von Landeshaftungen in Bundesgesetzen geregelt wird, wobei natürlich Organe des Bundes KONTROLLPFLICHTEN über die eingegangenen Haftungen der Länder haben müssen. Josef Moser legte in der ORF-Pressestunde am 14.12.2014 auch dar, dass der Bundes-Rechnungshof im Fall Hypo Alpe Adria auf Basis von Bundesgesetzen nicht über ausreichend Kontrollrechte verfügt hatte, und daher eine Kontroll-Initiative des Bundesrechnungshofes von der Hypo Alpe Adria unter Duldung der Landespolitiker Kärntens zurückgewiesen wurde. Dieses Beispiel der Hypo Alpe Adria zeigt einmal mehr, wie unsinnig und kathastrophal teuer der bisherige Nichtersatz der Landesgesetze durch Bundesgesetze den Steuerzahlern zu stehen kommt.[40]

Köche: Arbeitslosengeld & hohe Mindestsicherung in Wien trotz Nichtannahme von Jobs in Tirol

Diese Ursache von Arbeitslosigkeit lässt folgender Artikel auf Seite 151 im ORF2-Teletext am 3.12.2017 erkennen, wobei sich die Frage stellt, warum in Wien Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung gewährt wird, wenn sich ein in Wien arbeitsloser Koch nicht bereit erklärt, eine der im Dezember 2017 über 900 offenen Koch-Stellen in Tirol anzunehmen. Demokratiepolitisch völlig unverständlich dabei ist, dass Tiroler Steuerzahler den Wiener Landeshauptmann Häupl nicht abwählen können, obwohl sie per Finanzausgleich die Kosten für die erhöhte Wiener Mindestsicherung mitbezahlen müssen. Es wäre demokratiepolitisch dringend erforderlich, dass Mehrkosten für Sonderregelungen in einem Bundesland, welche von Landesgesetzen verursacht werden, von eigenen Landessteuern (z.B. in Wien für Wiener Landesgesetze) abzudecken sind.

Köche auf Liste der Mangelberufe?
Wirtschaftskammer und Gewerkschaft streiten darüber, ob Köche künftig auf der Liste der Mangelberufe aufscheinen sollen. Derzeit ist das nicht der Fall, was Gastronomie und Hotellerie scharf kritisieren. Weil es derzeit weniger offene Jobs für Köche als arbeitslose Köche gibt, ist für das Sozialministerium, das die Liste herausgibt, und die Gewerkschaft ausreichend Personal vorhanden. Die Wirtschaft hält dem entgegen, dass vor allem in den westlichen Bundesländern hunderte Köche fehlen. Wären Köche auf der Mangelliste, könnten Köche auf EU-Drittländern beschäftigt werden.“

Welche milliardenteuren/bedrohlichen Willkürakte wären vermeidbar?

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Haftungen der Bundesländer 2011 (Landeshaftungen): Kärnten: 19.22 Mrd. €, Niederösterreich 12.84 Mrd. € (Quelle: Statistik Austria)


Lesen Sie dazu ganz konkrete reale Beispiele des politischen Totalversagens der bisherigen Großparteien in https://sites.google.com/site/kooperativemitte/home/neue-Partei-warum , welche die meisten Österreicher bei den Wahlen allzu rasch immer wieder vergessen. Sie werden getäuscht durch von den wirklichen Problemen ablenkende Wahlprogramme, die leider die allerwichtigsten Themen und Maßnahmen allzu oft ausklammern.

Föderalismus verursacht weltweit die 2.höchsten Parteiabgaben

Die Parteienförderung kostet nach der Reform 2013 rund 20 Millionen Euro mehr. Österreich leistet sich damit fast das teuerste Parteiensystem der Welt. Weltweit befindet sich Österreich laut Berechnungen des deutschen Politologen Karl-Heinz Naßmacher nach Japan auf dem zweiten Platz. Die Berechnung stammt aus dem Jahr 2004, Naßmacher ist sich aber sicher, dass das Niveau gehalten wurde. Auffällig sei, dass es in Deutschland nur eine Bundes-, in Österreich aber auch noch eine Landesförderung gebe, sagt er. Innerhalb der EU-Staaten ist Österreich ungeschlagen die Nummer eins bei der Parteienförderung. Warum Österreich Spitzenreiter ist, erklärt er einerseits damit, dass die heimischen Parteien das ganze Jahr über werben. An den Kosten ändere auch nichts, dass sich die Werbung immer mehr auf das (kostengünstigere) Internet verlagere. Es werden zwar die neuen Medien genutzt, die alten aber nicht aufgegeben, sagt er: "Die Verschiebung wird nur sehr schleppend vollzogen." Ein weiterer Grund für die hohen Kosten sei der extrem hohe Personalaufwand der Parteien. Die Parteiapparate in Österreich seien unverhältnismäßig groß. Das österreichische Parteienförderungssystem muss an das deutsche System angepasst werden: Jeder Wahlberechtigte Österreichs zahlt jährlich 30,8 Euro an Parteien und Parlamentsklubs, insgesamt sind das 195,3 Millionen Euro. In Deutschland gab es zuletzt bei mehr als 62 Millionen Wahlberechtigten lediglich 150 Millionen Euro Parteienförderung - also pro Wahlberechtigtem nur 2,4 Euro [41].

Länder haben keine Lust auf Kontrolle

Allerorten ist nach den diversen Finanzskandalen der vergangenen Jahre von mehr Kontrolle in der öffentlichen Verwaltung die Rede. Wenn es dann aber einmal ernst wird, geht die Kontrolllust schnell verloren. Bereits 2010 wurde von Bundesseite den Landesrechnungshöfen die Möglichkeit eingeräumt, Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu prüfen. Allerdings müsste das jeweilige Land dazu die Freigabe erteilen. Passiert ist seither kaum etwas, gerade einmal zwei Prüfungen wurden bisher in die Wege geleitet. In Niederösterreich und im Burgenland lehnt man sich noch zurück: In Niederösterreich darf der Landesrechnungshof Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bloß als "externer Gutachter" auf Ersuchen der Landesregierung prüfen. Die "noch ausbaufähige" Regelung wurde im April 2012 in die Landesverfassung aufgenommen, bisher aber nicht angewendet, wie Landesrechnungshof-Direktorin Edith Goldeband der APA sagte [42].

Parteienfinanzierung in der Landespolitik

Kurier (15.9.12): Jörg Haider schlug beim Verkauf von Schloss Reifnitz Bares heraus. Der Bericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft und ist ein Erklärungsstück dafür, wie das System Haider funktionierte. Wie der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider Druck ausübte, um die Parteikasse zu füllen. Und warum gezahlt wurde. Um das System zu veranschaulichen, wurde im Verfahren sogar über „Schutzgeld“ gesprochen. Finanzreferent der Kärntner Freiheitlichen war damals der heutige Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Wenn von Schutzgeld gesprochen wird, assoziiert dies der Bürger mit mafiösen Verhältnissen. Die aktuelle Verfassung sah in den Landesgesetzen keine Maßnahmen vor, um mit Schutzgeld agierenden Landespolitikern von solchen staatsfeindlichen Handlungsweisen abzuhalten. Der Bundesrat und die Bundesländer haben kein Reglement, sich gegenseitig ausreichend zu kontrollieren [43] [44].

Salzburger Spekulationsskandal: 340 Mio. € Schaden

Der Salzburger Spekulationsskandal, auch Salzburger Finanzskandal genannt, wurde im Dezember 2012 bekannt. Spekulative Finanzveranlagungen des österreichischen Bundeslandes Salzburg durch ein völlig unzureichendes unprofessionelles Finanzmanagement mit fehlender Kontrolle durch überforderte nicht ausreichend qualifizierte Landespolitiker mehrerer Parteien sollen einen Schaden in Höhe von 340 Millionen Euro verursacht haben. Landeshauptfrau Gabi Burgstaller war nach Bekanntwerden um konsequente Aufklärung der Vorgänge bemüht, hat jedoch bis April 2013 leider (noch) nicht den Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze als absolut notwendige Maßnahme erkannt. Im April 2013 stellte der Rechtswissenschafter Meinhard Lukas in einem Gutachten fest, dass durch die Auflösung des lange Zeit nicht öffentlich bekannten „Schattenportfolios“ im letzten Quartal des Jahres 2012 Verluste von etwa 205 Millionen Euro realisiert wurden. Bei der Auflösung der Derivate sei unprofessionell und mit mangelnder Sorgfalt vorgegangen worden, so Lukas.

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ORF Teletext 11.6.2013: Bauverbot in roten Zonen
zahnlos, Landesgesetze versagen in 7 Bundesländern


Die deutsche Wirtschaftszeitung Handelsblatt bezeichnete die Salzburger Finanzgeschäfte als „Schneeballsystem“. Im September 2008 warnten Bankvertreter den Politiker vor Verlusten bei Zinsswap-Geschäften. Im Juli 2009 tadelte der Rechnungshof die untersuchten Derivatgeschäfte von 2002 bis 2007 und empfahl, die Risiken deutlich zu senken. Staatsanwaltliche Ermittlungen werden 2013 von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien durchgeführt. Kritik wurde auch an der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) geäußert, die zwar das Land Salzburg mit Krediten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro ausgestattet hat, obwohl das Salzburger Landesdefizit nur rund 700 Millionen Euro beträgt, und dann die Verwendung der Mittel nicht kontrolliert haben soll. Der Chef der ÖBFA, Klaus Kumpfmüller, erklärte dazu, seine Agentur habe keine Befugnis, als Kontroll- oder Aufsichtsorgan der Länder tätig zu werden. Im Übrigen hätten auch die dazu befugten Institutionen, Bundes- und Landesrechnungshof sowie Staatsschuldenausschuss und der Finanzbeirat des Landes Salzburg keine Kenntnis von den Spekulationsgeschäften erlangt. Dass derartige Missstände möglich waren, muss in Zukunft durch Ersatz der unzureichenden 9 verschiedenen Landesgesetze durch einheitliche und professionelle Bundesgesetze verhindert werden. Der Bundesrechnungshof muss mehr Kompetenzen gegenüber willkürlich und unqualifiziert agierenden Landespolitikern bekommen, damit nicht Steuerzahler anderer Bundesländer für den dadurch verursachten Schaden aufkommen müssen. Die ÖBFA muss ermächtigt werden, als Kontroll- oder Aufsichtsorgan der Länder tätig zu werden. Auch Gemeinden unter 10000 Einwohnern müssen bundesweit einheitlich von den Landesrechnungshöfen geprüft werden. Das alles muss in Zukunft in Bundesgesetzen geregelt werden. Jene 2 Bundesländer (derzeit NÖ mit ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll +Kärnten mit FPÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler) , deren Pro-Kopf-Verschuldung am höchsten ist, müssen alle Budgetmaßnahmen vom Finanzministerium, der ÖBFA und dem Rechnungshof genehmigen lassen, wenn die Schulden nicht um zumindest 1% / Jahr reduziert werden.

ÖVP-Minister will Hochwasserschäden nicht durch Bundesgesetze statt Landesgesetzen verhindern

In "Hochwasserprävention: Berlakovich will trotz Widerspruch von Pirklhuber (Grüne) & Wallner (VP) Gefahrenzonen nicht kontrollieren" wird deutlich, wie katasthrophal es für die Österreicher wird, wenn Landesgesetze es Bürgermeistern gestatten, in Hochwassergefahrenzonen die Errichtung von Häusern und Wohnungen zu genehmigen und ÖVP-Bundesminister Berlachovich auf seine Parteifreunde in den Bundesländern zum Schaden der Mehrheit der Österreicher Rücksicht nimmt.

ÖVP-Landeskaiser von Salzburg & NÖ. lassen Steuerzahler weiter für unnötige Kasernen zahlen

Bei der Bundesheer-Reform musste Verteidigungsminister Klug bei seinem Vorhaben, die Steuerzahler von hohen Kosten für unnötige Kasernen und eine überdimensionierte Militärmusik zu entlasten, nachgeben. Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich die Regierungsparteien am 23. Dezember 2014 offensichtlich auf Strukturänderungen im Bundesheer geeinigt. Die Landeshauptmänner aus Salzburg Dr. Wilfried Haslauer und Niederösterreich Dr. Erwin Pröll (beide ÖVP) haben sich dahingehend gegen die Steuerzahler-Entlastungspläne von Verteidigungsminister Mag. Gerald Klug durchgesetzt, dass die Kasernen Horn und Tamsweg vorerst nicht geschlossen werden, obwohl sie unnötig sind. Des weiteren bleiben etwas mehr Panzer in Betrieb als ursprünglich angedacht. Diese Weigerung von ÖVP-Landeskaisern, zur Reduktion der Steuerbelastung unnötige Verwaltungskosten einzusparen, ist im Widerspruch zur Forderung der ÖVP, keine neuen Steuern wie z.B. eine Großerbschaftssteuer einzuführen.[45]

Ein Zugeständnis an die Verschwendungspolitik der Länder Salzburg und Niederösterreich ist auch die künftige Struktur der Militärmusikkapellen: Die österreichische Militärmusik werde Außenstellen in allen Bundesländern haben, personell werden die Kapellen aber gekürzt, teilte Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Dienstag mit. Neben den Streichungen und Straffungen gibt es aber auch zusätzliches Geld: Insgesamt stellte der Finanzminister 616 Millionen für ein Investitionspaket zur Verfügung, obwohl die Staatsverschuldung die Grenze von 60% des Bruttonationaleinkommens laut Maastricht-Kriterien überschreitet und die Steuerbelastung der Österreicher im Vergleich mit anderen EU-Ländern besonders hoch ist. Zwischen 2016 und 2019 sollen 350 Millionen fließen, für die restlich 266 Millionen gibt es eine Finanzierungszusage ab dem Jahr 2020.

"Steiniger Weg" für Minister Klug (SPÖ): ÖVP-Landeskaiser verhindern mit unnötigen Panzern höhere Steuerentlastungen
"Der Weg bis zur heutigen Einigung war etwas steiniger, als ich mir anfangs vorgestellt habe", aber die nunmehrige "Qualität der Lösung" rechtfertige das, betonte Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) am 23. Dezember 2014. Nicht wirklich klar wurde, wie trotz der Änderungen die Zielgröße von 200 Millionen Euro an Einsparungen pro Jahr erreicht werden sollen, da die beiden Landeshauptmänner der ÖVP nicht die erforderliche Bereitschaft zeigten, die erforderlichen Einsparungen mitzutragen. Diese Haltung von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) führte ja schon dazu, dass Niederösterreich die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer hat, und auch alle anderen Bundesländer wegen seiner budgetpolitischen Selbstbedienungspolitik mit im EU-Vergleich enorm hohen Steuerabgaben belastet werden.[45]

Das Ziel, dass die Maßnahmen aus seinem Konzept rund 200 Millionen Euro pro Jahr einsparen sollen, bleibe aufrecht, sagte Klug. Wie das gehen soll, wenn jetzt unter anderem weniger Kasernen geschlossen und weniger Panzer verwertet werden, wurde den anwesenden Journalisten trotz mehrmaliger Nachfragen nicht ganz klar. Man werde sicherstellen, dass sich bis zum Endausbau 2018 in Summe 200 Millionen an Einsparungen pro Jahr ergeben, versicherte Klug. Am Rande merkte er auch an, dass man etwa mit der jetzigen Lösung zur Militärmusik etwas mehr einspare.

Keine Bestandsgarantie für Kasernen Horn und Tamsweg
In Sachen Kasernen hätte es besonders in zwei Bundesländern regional "schwere Probleme" gegeben, wenn diese geschlossen worden wären, rechtfertigte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), warum die Standorte Tamsweg und Horn - "die Betonung liegt auf vorläufig" - doch nicht geschlossen werden. Es gebe für die beiden Kasernen "keine Bestandsgarantie für immer". An der weiteren "Konzeption" werde gemeinsam gearbeitet, ergänzte Klug. Ob über die jetzige Schließungsliste hinaus weitere Teilflächen veräußert werden, sei offen. Konkret auf die Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg angesprochen, erklärte Klug, es gebe dort Interesse, Teile zu erwerben, das habe aber mit dem vorläufigen Offenhalten von Tamsweg nichts zu tun.

Stark reduziert werden die schweren Waffen, wie wohl nun doch sechs Kampfpanzer Leopard mehr als ursprünglich in Betrieb bleiben (also insgesamt 40). Mikl-Leitner versuchte krampfhaft mit Blick auf die Ukraine und den IS-Terror zu rechtfertigen, dass sich die Bundes-ÖVP und ganz Österreich nach wie vor von 2 Landesfürsten, welchen die Steuerbelastung der Österreicher egal ist, auf der Nase herum tanzen lassen muss. "Keiner von uns weiß, wie sich die Situation weiter entwickelt", obwohl ihr niemand abnimmt, dass man sich hierzulande in Österreich mit Panzern wehren müsse. [45]

Scharlatanerie mit Landesgesetz: Wien & NÖ. verspekulierten Millionen nach Frankenaufwertung (Jan.15)

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Wien vernichtet 300 Mio.€, Steuergeldvernichtung in NÖ. durch
verantwortungsloses Landesgesetz über Frankenkredite (ORF 20.01.15)


Finanzexperte Werner Doralt hat scharf kritisiert, dass die Bundesländer Wien und Niederösterreich die Folgen der Franken-Aufwertung auf ihre Verbindlichkeiten nicht ausweisen. Gebietskörperschaften dürften bei der Rechnungslegung nicht anders behandelt werden als Unternehmen, dass sie den Schaden durch den stärkeren Franken nicht zeigten sei "unverantwortlich" und "Scharlatanerie".

"Ich kann nicht sagen, ich weise diese Verluste nicht aus, weil ich den Kredit verlängern kann", rügte Univ.-Prof. Doralt im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio am 20.1.2015. Unternehmer müssten die Verbindlichkeiten jetzt in der neuen Höhe ausweisen, auch wenn der Kredit noch 30 Jahre laufe, und dies sollte auch für Gebietskörperschaften gelten, fordert Doralt.

Konkret ist der Schuldenstand der Gemeinde Wien durch den stärkeren Franken um 300 Mio. Euro gestiegen, die Frankenschuld betrage jetzt fast zwei Mrd. Euro, das seien rund 40 Prozent der Gesamtschuld der Bundeshauptstadt. Dass die Wiener Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) darin kein Problem sehe und dies nicht ausweisen werde, weil die Kredite verlängert werden könnten, ist laut Doralt ebenso unverantwortlich wie das Vorgehen des niederösterreichischen Finanzstadtrats Wolfgang Sobotka (ÖVP). Denn auch das Land Niederösterreich sitze auf Frankenkrediten im Wert von 900 Mio. Euro, das seien 30 Prozent der Gesamtschulden, und habe erst vor drei Monaten zwei Frankenanleihen über zusammen 300 Mio. Euro begeben, heißt es im Mittagsjournal. In Niederösterreich sei das Vorgehen noch dazu durch ein Landesgesetz legitimiert: "Wenn das Landesgesetz das zulässt, sind wir in dieser verantwortungslosen Situation, wo man Verluste, die eingetreten sind, nicht ausweisen muss - das ist Scharlatanerie", empört sich Doralt.

Die Freigabe des Franken-Euro-Kurses durch die Schweizer Notenbank (SNB) und die damit verbundene drastische Aufwertung des Schweizer Franken hat in Österreich Frankenkredite Anfang Jänner 2015 deutlich verteuert. Anstatt endlich bei allen Landtagswahlen den Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze in die Wahlprogramme der SPÖ und ÖVP zu nehmen, heißt es im Finanzministerium nach derartigem finanzpolitischem Totalversagen in den Ländern Wien und Niederösterreichs lediglich lapidar: "Verhandlungen über einheitliche Finanzregeln in Bund und Ländern seien im Laufen".[46]

Österreich hat EU-weit die höchsten Haftungen – Länder rechnen ihr Risiko klein oder gänzlich weg

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ORF2 Teletext Mi. 11.2.2015: Haftungen begrenzen[47]


Die Kärntner Landeshaftungen für die Verbindlichkeiten der einstigen Hypo Alpe Adria sind wohl das bekannteste Beispiel dafür, welche Sprengkraft derartige Instrumente haben können. Allzu lehrreich scheint der Fall aber nicht gewesen zu sein: Laut einem von Eurostat publizierten Vergleich präsentiert sich Österreich nämlich als jenes Land, das gemessen an der Wirtschaftsleistung auf den größten öffentlichen Haftungen sitzt.

Mit einem Anteil von 35 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2013 rangiert Österreich noch vor Irland, das einst wegen der Haftungen für riesige Bank-Abbaueinheiten deutlich in Front lag. Mit dem Abreifen und der Verwertung der Vermögenswerte ist die grüne Insel nun hinter die Alpenrepublik zurückgefallen, danach kommt mit 24,1 Prozent und Respektabstand Finnland. Auch andere mit Österreich vergleichbare Länder wie die Niederlande oder Schweden leisten sich weniger als ein Drittel des heimischen Haftungsvolumens. Deutschland, das wie Österreich traditionell über umfassende Garantien für Banken verfügte, kommt auf etwas mehr als die Hälfte des heimischen Obligos. Mit Österreich vergleichbare Länder wie die Niederlande und Schweden leisten sich weniger als ein Drittel des heimischen Haftungsvolumens. 2013 haftete die Republik mit 113 Milliarden Euro. Vor allem die Länder sorgten für einen Zuwachs von gut acht auf mehr als zwölf Milliarden Euro.

Was den Fiskalrat stört, ist die mangelnde Transparenz der potenziellen Brandherde. Um auf die einzelnen Engagements der Länder und Gemeinden zu stoßen, müssen die einzelnen Rechnungsabschlüsse durchforstet werden. Und selbst dann wird der Durchblick erschwert, gibt es doch unterschiedliche Kriterien für den Ausweis von Haftungen. Bereits geltende Haftungsobergrenzen haben bescheidene Wirkung, können doch diverse Garantien wegen geringen Risikogehalts klein- oder gänzlich aus der Bilanz gerechnet werden. Da auch die Fremdwährungsschulden nicht zum aktuellen Kurs berechnet werden, bemängelt der Fiskalrat in einer Aussendung das fehlende Gesamtbild über die tatsächlichen finanziellen Risiken der Republik.

Kühne Konstruktionen bei im Verantwortungsbereich von Erwin Pröll und Michael Häupl:
Eines von vielen Beispielen: Die Gemeinde Wien schöpft nur zwölf Prozent der ihr gestatteten Haftungen aus. Das aber nur deshalb, weil das Fangnetz für Verbindlichkeiten der Bank Austria als risikolos eingestuft und somit nicht gewertet wird. Würden diese Bankhaftungen berücksichtigt, käme die Hauptstadt auf fast das Dreifache des erlaubten Werts. Auch sonst finden sich kühne Konstruktionen: Für den Verein Wiener Symphoniker haftet die Stadt beispielsweise mit satten 63,9 Millionen Euro. Ohne den Schutz der Gemeinde wäre das Eigenkapital des Vereins wegen üppiger Pensionsrückstellungen entsprechend negativ.

Auch Niederösterreich kennt die Tricks: Für verkaufte Wohnbaudarlehen haftet das Land mit 4,3 Milliarden Euro – für die Haftungsobergrenze werden aber nur zehn Prozent berücksichtigt. Besonders praktisch an der Konstruktion: Für die Haftungsgewährung werden auch noch Prämien im Budget vereinnahmt. Geradezu strenge Maßstäbe setzt man bei der Niederösterreich-Hypo. Von den Haftungen von 5,3 Milliarden Euro werden immerhin 30 Prozent als solche gewertet.[47]

LH Pröll berauscht von Gier nach Macht: Programm zur Enteignung der Republik statt Schulreform

Es reicht, wie sich die Landeshauptleute in diesem Land – manchmal als Kollektiv, manchmal die üblichen Verdächtigen – aufführen. Es reicht, wie sie politische Egomanie und Verantwortungslosigkeit zur obersten Maxime ihres Tuns erhoben haben. Es reicht, wie sie das Land, berauscht von ihrer Gier nach Macht, als Verschubmasse missbrauchen und Politik zu einem Spiel degradieren.[48]

Die jüngste Aktion des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (ÖVP) fügt sich da nahtlos ein. Er hat am 2.7.2015 mit Triumphpose die Schulreformkommission verlassen. Wenn Pröll meint, "es gibt kein Indiz für ernsthafte Bemühungen", dann darf man schon fragen, wem dieser Vorwurf eigentlich gilt? Wie ernsthaft waren die Absichten des abgesprungenen Landeschefs, wenn er nach nur zwei Verhandlungsrunden – für das Lehrerdienstrecht brauchte man drei Dutzend – befindet, das wird nix mehr? Zumindest nichts, das ihm genehm wäre.

Das Kalkül des Landeskaisers ist durchsichtig: Ohne mich sind sie nichts. Wenn ich gehe, geht nichts mehr in Sachen Schulreform. Er will verhindern, er will blockieren, er will, dass lieber nichts reformiert wird, als dass etwas kommt, das seinen Wünschen zuwiderläuft. Und die hat er ganz offen artikuliert: Er will die Schule haben. Er will alle Lehrerinnen und Lehrer in Länderhand alias "Verländerung". Oder: Das Böse heißt "Zentralismus". Alles soll ihm gehören.

Das aber wäre ein Programm zur Enteignung der Republik und stößt zu Recht auf Widerstand, denn das Schulsystem ist bitte noch immer und unbedingt von gesamtstaatlicher Relevanz und darf um keinen Preis in neun Schulsysteme mit neun regionalen Machthabern zerschreddert werden. Was das Schulsystem braucht, ist ein für alle verbindlicher bildungspolitischer Qualitätsrahmen des Bundes, ein rigide kontrolliertes Finanzierungsmodell, denn zahlen darf ja in jedem Fall der Bund, und starke, autonome Schulen mit hoher Eigenverantwortlichkeit für Budget, Personal und Organisation. Das würde übrigens auch ein anderes Selbstverständnis des Bildungsministeriums bedeuten.

Auch von dort kamen zum Pröll-Niessl-Abgang etwas erratische Wortmeldungen. Wenn Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) meint, die Bildungsreform sei "weiterhin auf Kurs", dann darf man sich auch darüber wundern. Auf Kurs ist da schon lange nichts. Das haben SPÖ und ÖVP – seit vielen Jahren ideologisch ineinander verkeilt – nämlich systematisch verbockt. Dementsprechend leicht ist es für die Länder, ihre Begehrlichkeiten durchzusetzen.

Platzt nun also die Schulreform, weil Pröll und Niessl raus sind? Nein. Aber es ist ein entscheidender Punkt, an dem sich das Selbstverständnis dieser Regierung offenbaren wird: Es ist an ihr, endlich zu zeigen, dass sie handlungsfähig ist – eine Herkulesaufgabe angesichts des zerrütteten Koalitionsverhältnisses. Es geht nämlich um mehr als "nur" eine Schulreform. Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner müssen zeigen, ob sie können, was ihr Job wäre: regieren und reformieren. [48] [49]

Landeslehrer: Pflichtschullehrer-Hacklerpension kostet Steuerzahlern 2 Mrd. €

Der Bundesrechnungshof zeigte im August 2015 auf, dass drei Viertel der Betroffenen Pflichtschullehrer die damalige Regelung annahmen. Die Kosten stiegen um 30 Prozent. Nur drei Prozent der Pflichtschul-Lehrer gingen mit 65 in Pension. [50]

Für die Steuerzahler bewirken die Fakten eine Trübung der Ferienlaune: Laut Bericht des Bundesrechnungshofes sind drei Viertel der von 2008 bis 2013 in Ruhestand getretenen Kärntner Landeslehrer (gesamt 1089 Personen) mit der alten Hacklerregelung früher und abschlagsfrei in Pension gegangen. Also mit 60 Jahren bzw. nach 40 Dienstjahren. 17,7 Prozent sind krankheitsbedingt in den Ruhestand getreten, nur 3,2 Prozent verabschiedeten sich mit dem gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren. Anstoß für die enorme Zahl der Hacklerpensionen alt war ein „Zuckerl“ der Bundespolitik vor der Nationalratswahl 2008. „Man wollte den Arbeitsmarkt entlasten und Junglehrern die Möglichkeit auf eine Anstellung geben“, kommentiert der Kärntner Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger ohne an die enormen Kosten dieser Ungleichbehandlung einer Berufsgruppe für die alle Steuerzahler zu denken.

In Kärnten ist vor diesem Hintergrund die Zahl der pensionierten Landeslehrer (inklusive Witwen und Waisen) von 3309 auf 3934 hochgeschnellt. Drastische Auswirkungen haben die Hacklerpensionen auf die Pensionsausgaben des Bundes: Das Plus für die Kärntner Landeslehrer-Pensionisten beträgt knapp 30 Prozent. Der Betrag ist von 2008 bis 2013 von 115,7 Millionen auf 150,2 Millionen Euro angestiegen. Bundesweit betragen die Mehrkosten zwei Milliarden Euro.[50]

Länderwillkür kommt Steuerzahlern teuer: Weniger Pflichtschul-Lehrer, höhere Ausgaben, enorme Krankenstände
Eine weitere vom Bundesrechnungshof aufgezeigte Entwicklung lässt Staunen: Denn obwohl die Zahl der Landeslehrer im Überprüfungszeitraum von 5039 auf 4545 gesunken ist, sind die Ausgaben gestiegen: Von 264,3 auf 288 Millionen Euro. Als Grund nennt der Rechnungshof vor allem die jährlichen Gehaltserhöhungen. Altersberger verweist darauf, dass es in Kärnten im Österreichvergleich die meisten ältersemestrigen Landes-Lehrer gebe, was die Gehaltskosten zusätzlich erhöhe. Wegen der rückläufigen Schülerzahlen haben (billigere) Junglehrer weniger Chancen auf einen Job.

Bemerkenswert im Rechnungshofbericht ist auch, dass bei den pragmatisierten Landeslehrern die Zahl der Krankenstandstage deutlich auf 15 im Jahr angestiegen ist. Bei den (jüngeren) Vertragslehrern ist es um die Hälfte weniger. Teuer ist das Landes-Lehrersystem auch abseits der Pensionen. Das Land Kärnten muss 16 Millionen Euro im Jahr dazuzahlen, weil es wegen der vielen Kleinstrukturen um 450 Lehrerposten mehr gibt, als der Bund laut seinen Postenberechnungen refundiert, rechnet Gerhild Hubmann, Leiterin der Bildungsabteilung vor.[50]

Doralt: Landeshauptleute verhindern Gegenfinanzierung der Steuerreform 2016 durch Verwaltungsvereinfachungen

Am 1. Januar 2016 tritt eine Steuerreform in Kraft, bei welcher die Steuersätze für fast alle Einkommensklassen sinken. Die Mittel dafür will die Regierung unter anderem durch vermehrte Betrugsbekämpfung hereinholen. Für den Steuerexperten Werner Doralt stellt sich die Frage, warum der Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht schon längst begonnen habe. Er sieht ein "schweres Versäumnis in der Vergangenheit“, wie er am Montag, 28.12.2015 im "Ö1-Morgenjournal" erklärte.[51]

Vorwurf hat zu Recht bestanden: ÖVP war Schutzpatron der Steuerhinterzieher
Die ÖVP habe in der Vergangenheit meist den Finanzminister gestellt, betonte Doralt. Daher habe "der Vorwurf gegenüber der ÖVP zu Recht bestanden, dass sie der Schutzpatron der Steuerhinterzieher war." Die Steuerreform sei nun ein "verspätetes Schuldeingeständnis" der Volkspartei. Kritik übte Doralt auch daran, dass die Reform nicht wie ursprünglich geplant durch Verwaltungsvereinfachungen finanziert werde. Dazu werde es wohl auch in absehbarer Zeit nicht kommen, da Reformen an den Landeshauptleuten scheitern würden.

Vor der Abschaffung der kalten Progression (Nichtanpassung der Steuerstufen an die Inflation), wie sie VP-Finanzminister Hans Jörg Schelling zu recht plant, warnte Doralt mit unlogischer Argumentation: "Man brauche sie budgetär, um einen Polster für Steuerreformen anzusammeln - etwa, wenn sich Steuerprivilegien als überholt erweisen". Logischer ist da schon die Sicht von Finanzminister Schelling: Der Fortbestand von ungerechtfertigten Steuerprivilegien sollte nicht durch kalte Progession weiter abgesichert werden. Richtiger ist es vielmehr, zu Unrecht bestehende Steuerprivilegien abzuschaffen, und so die erforderlichen Einnahmen für den Staat zu sichern.[51]

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Strahlentherapie: Scharfe Kritik an NÖ von Krebstherapie-Experten Hawlicek


NÖ hat nur 1/3 der erforderlichen Strahlentherapiegeräte (Jan.2017)

Strahlentherapie: Scharfe Kritik an der NÖ-Landesregierung

Krebstherapie-Experte Robert Hawliczek, Sprecher der Radio-Onkologen, kritisiert in Sachen Strahlentherapie NÖ: Nach internationalen Maßstäben gemessen habe das Bundesland nur ein Drittel der erforderlichen Strahlentherapiegeräte, sagte er im Ö1-Morgenjournal am Montag, dem 23. Januar 2017. Bei verzögertem Behandlungsbeginn hätten Patienten sinkende Überlebenschancen, betont Hawlicek. NÖ-Krankenlandesrat Wilfing (ÖVP) verweist darauf, dass sich NÖ an den einschlägigen, bundesweiten Großgeräteplan halte. Hawlicek hält diesen für "politisch ausgemauschelt" und wissenschaftlich nicht fundiert.

NÖ bei Strahlengeräten in Verzug

Nach der Wiener Patientenanwältin Pilz fordert laut ORF2 Teletext am 24.1.2017 auch deren Amtskollege aus Niederösterreich, Bachinger, die Politik auf, den Ausbau der Strahlentherapie in den Krankenhäusern zu beschleunigen. Die Aufstockung von 6 auf 10 Strahlengeräte in NÖ sei seit einem Jahr im Verzug "für die Patienten katastrophal", so Bachinger. Er will das auch als Kritik an der NÖ-Landesregierung verstanden wissen. Vor einem Jahr wurde von der österreichischen Bundesgesundheitskommission beschlossen, wie viele Bestrahlungsanlagen in den einzelnen Bundesländern zu errichten sind.

Rechnungshof: 1.6 Mrd. € durch schwere Mängel im Sozialhilfe-System von Michael Häupl (Feb. 2017)

Steuergeld-Missbrauch nach Michael Häupls Personalentscheidungen: Sonja Wehsely & Stadträtin Sandra Frauenberger hielten den Rechnungshof-Rohbericht geheim[52][53]
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Traurig: Ganz Österreich muss für Michael Häupls Landesgesetze bezahlen, obwohl die
Wähler anderer Bundesländer die Landespolitiker von SPÖ & Grünen nicht abwählen können.
Von Bundesgesetzen abweichende Landesgesetze hätten nur für jene Ausgabenblöcke eine
gewisse Berechtigung, welche die Länder zu 100% über eigene Landes-Steuern finanzieren


Schwarz auf Weiß bestätigt im Herbst 2016 der Rechnungshof alle Vorwürfe gegen Wiens Sozialhilfe- System: Die Kosten für die Mindestsicherung explodieren in nur vier Jahren von 626 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro. Und es fanden sich massive Kontrollmängel: Selbst Fremde ohne Ausweis oder "Phantom- Kinder" erhalten Steuergeld, Akten fehlen.[52]

Der bis Februar 2017 von der Wiener SPÖ- Sozialstadträtin Sandra Frauenberger[53] und ihrer Amtsvorgängerin Sonja Wehsely geheim gehaltene Rechnungshof- Rohbericht (GZ 004.411/004- 3A3/16) liegt nun im "Krone"- Newsroom. Die 123 Seiten über das Wiener Mindestsicherungs- System müssten in der Bundes- und Stadtpolitik sofort alle Alarmglocken schrillen lassen: Alles, was ein Whistleblower bereits im September 2016 in einem "Krone"- Interview enthüllt hat, wird nun von offizieller Seite bestätigt - und es findet sich im Prüfbericht sogar noch wesentlich mehr Kritik an mangelnder Kontrolle und Überzahlungen.[52]

Die wichtigsten Passagen des Berichts über Kostenexplosion, mangelnde Kontrolle und Überzahlungen:

  • Kostenexplosion: Die Ausgaben für die Mindestsicherung werden von 626 Millionen (2016) in nur vier Jahren auf 1,6 Milliarden Euro (2021) steigen, zitiert der Rechnungshof aus dem Voranschlagsentwurf der Stadt Wien. Die Prüfer selbst kommen auf einen Planwert von einer Milliarde. Aufgrund der ohnehin extrem starken Neuverschuldung Wiens sei dies "kritisch".[52]

86,4 Prozent Anstieg bei den Mindestsicherungsfällen

  • 151.058 Sozialfälle: In nur sechs Jahren stieg die Zahl der Mindestsicherungsempfänger in Wien von 81.000 (2010) auf 151.058 (bis Juni 2016). Davon sind 84.644 arbeitsfähig und 60.714 erhalten die Vollunterstützung ohne Nebeneinkünfte.
  • Hoher Ausländer- Anteil: Jeder zweite Sozialgeld- Empfänger (48,5 Prozent) ist ein Nicht- Österreicher. 2010 lag der Anteil noch bei 29,6 Prozent. 12.602 sind aus Syrien, 8058 aus der Türkei. Insgesamt beziehen allein in Wien 36.300 Asylberechtigte und Schutzbedürftige. (Anm.: Bisher sprachen offizielle Stellen stets von "knapp über 24.000 Asylberechtigten in Wien".)[52]

Teuer für die Steuerzahler: Renate Brauner, Ulrike Sima, Michael Häupl, Sonja Wehsely, Sandra Frauenberger[52][53][54]
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Strache sieht Häupl als hauptverantwortlich für den "Skandal", während Häupl seine Besetzungen offensichtlich auch noch für "good" hält.


Bei 30.000 Akten fehlt Angabe über Nationalität

  • 14 Bezüge: Eine deutliche Mahnung setzt es für die 14- malige Auszahlung der Mindestsicherung an Langzeitarbeitslose und Pensionisten. Die Streichung dieser jährlich 1676 Euro pro Person würde dem Steuerzahler im Jahr 25,84 Millionen Euro sparen.
  • Mangelnde Kontrolle: Bei der für das Mindestsicherungssystem zuständigen Magistratsabteilung MA 40 wurden nur 63 Euro der zur Kontrolle vorgeschriebenen Akten tatsächlich intern geprüft. Bei vielen Akten ist jede Kontrolle unmöglich, sie sind verschollen. Und bei 30.000 Akten (also einem Fünftel der 151.058 Fälle) fehlen Angaben über die Staatszugehörigkeit ...[52]

Auch ohne Ausweis gibt's 837 Euro Mindestsicherung
Ebenso kritisiert der Rechnungshof: Auch Personen, die keinen Lichtbildausweis vorweisen wollen oder können, erhalten in Wien monatlich 837,76 Euro Mindestsicherung. Dazu wird auch an Nicht- Österreicher, deren Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, noch monatelang das Sozialgeld ausbezahlt.

Steuergeld für Kinder, die unauffindbar sind
Zweieinhalb Seiten widmet der Rechnungshof den Sozialgeld- Überweisungen für sechs- bis zehnjährige Kinder. Allein bei dieser Prüfung fiel auf, dass 27 Kinder in Wien nicht auffindbar sind. Und zur Höhe der Sozialgeld- Bezüge stellt der Rechnungshof klar: Die überwiegende Masse (89 Prozent) der Sozialgeld- Bezieher erhält weniger als 1000 Euro pro Monat, nur 40 Familien beziehen mehr als 2500 Euro. Der Maximalwert lag bei 3250 Euro (Anm.: Mit den Familienbeihilfezahlungen kommen dann Paare mit zehn Kindern auf Netto- Einkommen von 5140 Euro). Erste Stellungnahme aus dem Büro von Wiens Sozialstadträtin Sandra Frauenberger, die das Ressort erst kürzlich von Sonja Wehsely übernommen hat: Es gebe "Probleme beim Vollzug".

Totalversagen von Michael Häupl: Ganz Österreich zahlt für Wiens Sozialsystem
Die dramatische Kostenexplosion bei der Mindestsicherung belastet nicht nur die rot- grüne Regierungskoalition der Bundeshauptstadt: Der Bundesrechnungshof stellt in seinem Rohbericht auch klar, dass vor allem die stark steigenden Gesundheitskosten durch die im Wiener Sozialsystem mitversicherten Personen alle Steuerzahler in ganz Österreich treffen werden. So muss der Bund immer mehr für die in Wien pflichtversicherten Mindestsicherungsempfänger ausgeben: Die Krankenhilfe- Leistungen stiegen von 30,4 Millionen Euro (2011) auf 49 Millionen (2015), die Beiträge der Stadt erhöhten sich gleichzeitig jedoch nur von 16 auf 27,8 Millionen Euro.[52]

Dafür setzt es im Rohbericht scharfe Kritik an der Stadt Wien: "Der Rechnungshof bewertete diese Lastenverschiebung des Armenwesens kritisch, da sie im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung stand."[52]

Weitere Häupl-Baustellen: Pleite der Alt Wien-Kindergärten, schwerste Missstände bei Strahlentherapie
Von einer Baustelle zur nächsten. So könnte der Wechsel von Sandra Frauenberger zusammen gefasst werden. Denn die Stadträtin für Bildung, Integration und Frauen verlässt ein Ressort, in dem es in den vergangenen Monaten immer wieder Turbulenzen gab. In Erinnerung ist noch die Pleite der Alt-Wien-Kindergärten im Sommer 2016, weil es zu einem mutmaßlichen Missbrauch von Fördergeldern kam. Mitte Januar 2017 ging der Verein Multika, der 250 Kinder betreut, in Konkurs. Hier steht derselbe Verdacht im Raum. Dazu sorgte eine Studie über radikalisierte Jugendliche in der offenen Jugendarbeit für Aufsehen.[53]

Im Januar 2017 wechselte die Rot-Grün-Anhängerin Sandra Frauenberger, die (wie ihre Mentorin, Finanzstadträtin Renate Brauner) in Wien-Margareten aktiv ist, in das noch problematischere Gesundheitsressort. Dort warten auf Frauenberger große Herausforderungen: Spital Nord, Konflikt mit den Ärzten und die Ausgliederung des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV), der in schwere Turbulenzen geraten ist: So haben nun Prüfberichte des Stadtrechnungshof schwerste Missstände aufgezeigt, z. B. dass der Großteil der Krebspatienten in der Strahlentherapie wegen lange vorhersehbarer Kapazitätsengpässen nicht rechtzeitig eine Behandlung erhält.[53]

Michael Häupl (SPÖ) hauptverantwortlich für den "Skandal": Rot-Grün fährt Wien mit Verschwendung und unkontrollierter Vergabe "ungebremst an die Wand"
Von der Opposition kam am Freitag heftige Kritik. "Unsere Befürchtungen werden angesichts dieser erschreckenden Fakten sogar noch übertroffen. Die Verschwendung, die unkontrollierte Vergabe und die völlig falschen Anreize werden damit ganz eindeutig bestätigt", kritisierte ÖVP-Landesparteichef Gernot Blümel. Rot-Grün fahre die Stadt "ungebremst an die Wand".[54]

Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger erklärze, ihre Fraktion habe schon länger vor den "weggaloppierenden" Kosten bei der Mindestsicherung gewarnt und Reformen eingefordert. "Die Stadtregierung hat sich währenddessen durchs Nichtstun ausgezeichnet, denn seit über einem Jahr herrscht Stillstand. Jetzt zeigen sich die teuren Folgen dieses Zuwartens", lautet die pinke Kritik. Meinl-Reisinger pochte erneut auf die Einführung einer Residenzpflicht auf Bundesebene sowie mehr Sach- statt Geldleistungen.[54]

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache griff Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) an. Er sei der Hauptverantwortliche für den "Skandal". Denn dieser sei seiner Verantwortung nicht nachgekommen, "fähiges Personal einzusetzen", kritisierte Strache per Aussendung. Die Blauen würden nun rechtliche Schritte überlegen, kündigte er an.[54]

Mindestsicherungs-Kosten 1 Milliarde Euro, davon 664 Mio. € demokratisch nie legitimiert in Wien (Juni 2017)

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Ausgaben für Mindestsicherung: Kostenentwicklung 2014-2016 in Millionen €


Mit 664 Millionen Euro wurden in Wien 2016 für die BMS 2/3 der Mindestsicherungskosten Österreichs verwendet[55]
Die Ausgaben für das unterste Absicherungsnetz, die Mindestsicherung, stiegen 2016 drastisch: 2016 wurden 1,024 Milliarden Euro ausgegeben. Im Juni 2017 hat die rot-grüne Wiener Stadtregierung bekanntgegeben, sich nach mehr als acht Monaten Verhandlungen auf eine Reform der Mindestsicherung verständigt zu haben. Präsentiert werden soll die Einigung mit den Details am kommenden Dienstag, dem 20. Juni 2017. Dem Vernehmen nach sind bis auf kleinere Einschnitte trotz der enorem hohen Kosten keine wesentlichen Kürzungen – wie in anderen Bundesländern – geplant. Im Rathaus wird das mit einer bewussten politischen Entscheidung erklärt, nicht bei den Ärmsten kürzen zu wollen. Die Reform mit einem eigenen Wiener Modell wurde nötig, weil keine länderübergreifende Lösung mehr erzielt werden konnte. Die Ausgaben für die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) waren in Wien im Vergleich zu den anderen Bundesländern aber schon im Vorjahr massiv: 664 Millionen Euro wurden in Wien 2016 dafür verwendet. Das sind fast zwei Drittel der österreichweiten Gesamtausgaben für diese Sozialhilfe. Für Wien – hier leben rund 1,87 Millionen Menschen – wurden die Steuerzahler mit 664 Millionen Euro mit einem Vielfachen der Mindestsicherungskosten anderer Bundesländer belastet. Zum Vergleich: Niederösterreich – hier leben rund 1,65 Millionen Menschen – gab 74,1 Millionen Euro für die Mindestsicherung aus. 73,3 Millionen Euro wurden nach Angaben des Landes im Vorjahr von der Steiermark für Mindestsicherungszwecke verwendet. Im Burgenland betrugen diese Kosten nur 9,6 Millionen Euro.[55]

In Wien bezogen 191.141 Personen Mindestsicherung, österreichweit waren es 324.155 Bezieher
Der Handlungsbedarf ist hauptsächlich für Wien enorm: Fast 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher im Jahr 2016 lebten in der Hauptstadt. Im Detail bezogen 191.141 Personen diese Leistung, österreichweit waren es zusammengerechnet 324.155 Bezieher. Während in Wien im Vergleich zu 2015 die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher um mehr als 10.000 zunahm, stagnierte etwa diese Zahl in der Steiermark: In Summe registrierte das Sozialressort der Landesregierung 28.702 Bezieher. Dies entspricht fast exakt dem Wert aus dem Jahr 2015 (28.704). Zum Vergleich: In Niederösterreich gab es 2016 insgesamt 30.566 BMS-Bezieher, in Oberösterreich waren es 22.013 Personen – also ebenfalls bei weitem weniger als in Wien.[55]

Michael Häupl wurde nie von allen Österreichern demokratisch legitimiert, so verschwenderisch mit ihrem Steuergeld umzugehen
Verantwortlich für den alarmierenden Anstieg der BMS-Bezieher in Wien sind hauptsächlich Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, für welche trotz von nicht von der Mehrheit der Österreicher demokratisch legitimierten Wiener Landesgesetzen alle Österreicher zahlen müssen, ohne den Wiener Landeshauptmann abwählen zu können: Von 2015 auf 2016 nahm diese Zahl um mehr als 10.000 Bezieher zu – fast genau der Wert der gesamten Zunahme, die vom Wiener Sozialressort ausgewiesen wurde. Auf diese Gruppen zielten auch Kürzungen ab, die vor allem von den ÖVP-geführten Ländern trotz weit weniger BMS-Beziehern als in Wien durchgesetzt wurden. In Oberösterreich wurde noch 2016 verschärft: Zeitlich befristet Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte erhalten weniger Geld (405 Euro plus Integrationsbonus in Höhe von 155 Euro) als reguläre Bezieher (921,30 Euro). Erst vor kurzem wurde zudem eine Obergrenze für Familien von 1.512 Euro eingeführt. In Niederösterreich erhalten Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich waren, seit Beginn des heurigen Jahres eine niedrigere Mindestsicherung (572,50 statt 838 Euro monatlich). Außerdem wird die BMS mit 1.500 Euro pro Haushalt oder Wohngemeinschaft ebenfalls gedeckelt.[55]

Wann werden endlich die Landesgesetze abgeschafft, um um die Willkürakte von nicht österreichweit gewählten Landesfürsten zu beenden?
Auch im SPÖ-geführten Burgenland gilt seit April 2017 eine Deckelung (1.500 Euro), "Aufstocker" sind aber ausgenommen. Das sind jene Personen, die arbeiten, aber unter der Mindestsicherungsgrenze verdienen und den Restbetrag auf die Grenze aufgestockt erhalten. BMS-Bezieher, die in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich gelebt haben, erhalten nur 584 Euro – statt 838. Im Burgenland gab es übrigens nach Auskunft des Landes im gesamten Jahr 2016 genau 3.851 Mindestsicherungsbezieher. Wien galoppieren die Kosten mittlerweile davon, auch weil immer mehr BMS-Bezieher aus den Bundesländern zuziehen. 7.200 Asylberechtigte sind mit Stand März 2017 allein in den zwölf Monaten davor aus den anderen Bundesländern nach Wien gekommen. Einer der Gründe ist auch die bisher unveränderte Höhe der BMS in Wien.[55]

Wann muss Wien für Ausgaben über dem Bundesländerdurchschnitt je Einwohner endlich eigene Wiener Steuern einheben?
Die für das Jahr 2017 budgetierten Kosten für die Mindestsicherung in Höhe von 700 Millionen Euro werden nicht halten, sagte Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) dem STANDARD.[55] Weitreichende Kürzungen soll es aber trotz nie hinterfragter Bürgerzustimmung dazu nicht geben. Stattdessen sind die Umwandlung von Geldleistungen in Sachleistungen sowie Investitionen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geplant. Wegen der seit Jahren überfälligen, jedoch immer noch nicht durchgeführten Abschaffung der Landesgesetze können demokratisch nie von ganz Östereich legitimierte Landes-Politiker wie Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) oder Michael Häupl (SPÖ) immer noch mit beiden Händen Milliarden Euros für Zwecke ausgeben, für welche es im Fall einer Österreich-weiten Bürgerbefragung darüber niemals eine Mehrheit geben würde.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Teilnahme an der Abstimmung über Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze | Austria2030.wordpress.com
  2. Ergebnis der Abstimmung über den Ersatz aller Landesgesetze durch Bundesgesetze | PollDaddy.com
  3. 3,0 3,1 3,2 Zwei Drittel lehnen Föderalismus ab, 63% sind für Abschaffung der Landesgesetze, derStandard.at, Conrad Seidl, 20.6.2014
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 Landesgesetze auf http://direkte-demokratie.wikispaces.com
  5. Dominik Berghofer (NEOS): Landtage abschaffen & Pensionsantrittsalter angleichen, derStandard.at, 5. Sept. 2013
  6. Christoph Vavrik (NEOS): Landesgesetzgebung und –vollziehung abschaffen, NEOS.eu, 25. April 2013
  7. 7,0 7,1 Steuerreform: "Politiker müssten ihre Pfründe opfern", Die Presse, Univ.Prof. Werner Doralt, 12. Sept. 2014
  8. Meinungsumfrage über Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich
  9. 9,0 9,1 Reformen ohne Tabu: 95 Thesen für Österreich von Herbert Paierl und Markus Heingärtner, Amazon, Gebundene Ausgabe – 1. Mai 2011, 184 Seiten
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 Wozu sind eigentlich Landtage gut?, Josef Urschitz, Die Presse, 7. Mai 2015: Die österreichische Form des Föderalismus fördert finanzielles Hasard, über den Finanzausgleich ist das nicht zu reformieren. Wir brauchen deshalb einen radikalen Staatsumbau
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 11,4 Fiedler: "Landeshauptleute entmachten": Wie Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler den morschen Staat umbauen würde; Johanna Hager & Karin Leitner, Kurier.at, 23.1.2016
  12. 12,0 12,1 12,2 Steirischer SP-Chef: Gesetze soll nur der Bund beschließen: Interview von Gerald John, derStandard.at, 28. Oktober 2016
  13. 13,0 13,1 13,2 Lindner unterstützt Forderung nach einheitlicher Gesetzgebung für ganz Österreich: Presseaussendung APA-OTS, von Bundesratspräsident Mario Lindner, SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, 29. Oktober 2016
  14. 14,0 14,1 14,2 Landesgesetzgebung: ÖVP verhalten bis kritisch, ORF Steiermark, 31.10.2016
  15. 15,0 15,1 15,2 15,3 Im Namen des Volkes: Bundesländer entmachten - Ja oder Nein?, PULS4, Sonntag, 11.6.2017, moderiert von Dr. Irmgard Griss
  16. 16,0 16,1 16,2 16,3 AK fordert Staatsreform, um Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Tiroler Tageszeitung, 1. September 2015
  17. 17,0 17,1 Parteiprogramm der Piratenpartei Österreichs: Föderalismusreform: In einem Prozess, der etwa zehn bis fünfzehn Jahre dauern wird, sollen alle derzeit bestehenden Landesgesetze sukzessive bereichsweise durch Bundesgesetze ersetzt werden, Stand 13. Sept. 2014
  18. Vorarlberg: Drei Kleinparteien treten öffentlich gemeinsam auf, Landtagswahl Vorarlberg am 21.9.2014: Männerpartei, Piratenpartei und "Plattform für Familien" präsentieren sich gemeinsam, derStandard.at, 28. August 2014
  19. 19,0 19,1 19,2 19,3 19,4 19,5 Entmachtung der Länder: Einspruch aus ÖVP gegen Schickhofer-Idee, Gerald John, derStandard.at, 5.5.2017
  20. "Milliarden einsparen": SPÖ Steiermark will einheitliche Landesgesetze: Landesparteichef Schickhofer will den Bundesrat durch einen Generallandtag ersetzen, in dem alle Bundesländer gemeinsam Gesetze beschließen; Die Presse, 5. Mai 2017
  21. 21,0 21,1 21,2 NEOS: Vorstoß zur Vereinheitlichung der Landesgesetzgebung diskussionswürdig, Presseausendung des Parlamentsklubs der NEOS auf OTS.at, 5. Mai 2017
  22. Mindestlohn und Arbeitszeit: Kaske hofft auf Einigung bis Mitte Juni, AK-Präsident Kaske sieht in der ORF-Pressestunde am So. 7.5.2017 die Reform-Vorschläge des steirischen Landeshauptmann-Vizes Michael Schickhofer (SPÖ), den Bundesrat durch einen Generallandtag zu ersetzen, positiv
  23. 23,0 23,1 23,2 Das Milliardengrab der Landesfürstentümer, Josef Urschitz, 17.Okt.2013 | Die Presse
  24. Pflegeregress auf http://nhp.referata.com
  25. 25,0 25,1 25,2 Haftungen: Länder haben 50 Milliarden Euro „vergessen“, Martin Stuhlpfarrer, Die Presse, 29.1.2015
  26. 26,0 26,1 Die Bundesländer und ihr Instabilitätsverschleierungspakt, Josef Urschitz, Die Presse, 30.1.2015
  27. NÖ: Grüne zeigen Landesschulinspektorin an 4.9.12 | DiePresse.com
  28. FPK verhindert erneut Neuwahlantrag im Landtag 24.8.12 | derStandard.at
  29. 29,0 29,1 ÖAMTC: Alternative Erdgas: In veralteten Landesgesetzen fehlt in einigen Bundesländern die Unterscheidung zwischen Flüssiggas und CNG, 25.7.2013
  30. Sonderpensionen: Vier Länder wollen Regelung übernehmen, Wien nicht, VIENNA online, vienna.at, 7. Juni 2014
  31. Wiener Beamte 2014 : Durchschnittliches Antrittsalter bei Frühpensionierungen ist 54,54 Jahre, reddit.com Austria, Kommentare zu APA-OTS-Pressemeldung vom 6. Dez. 2014
  32. Beamte sicherten sich für 21 Jahre neue Pensions-Privilegien - Per Sonderregelung: Scoop.at <- krone.at | 4. Juni 2014
  33. Kritik an Pensionsantrittsalter mit nur 50.5 Jahren bei der Vorarlberger Polizei, ORF Vorarlberg, 6.2.2015
  34. 34,0 34,1 NEOS: Wien muss endlich gesamte Finanzen offen legen, Meinl-Reisinger: Neues Haushaltsrecht des Bundes muss auch Beteiligungen der Stadt Wien umfassen, APA-OTS, 23. April 2015
  35. 35,0 35,1 35,2 Das Hypo-Debakel und der österreichische Föderalismus, NEOS fordern in Dringlicher Anfrage Strukturreformen der Länder, ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften und eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung, APA-OTS, 26. März 2014
  36. 36,0 36,1 36,2 Rechnungshof: Haushaltsrecht in Ländern "unzulänglich", 26. August 2015
  37. 37,0 37,1 37,2 37,3 37,4 37,5 37,6 NEOS: PLÄNE FÜR EIN NEUES OBERÖSTERREICH, Kern des NEOS-Wahlprogrammes für die Landtagswahlen 2015, PDF-Datei, 55 Seiten, 5.34 MB, abgerufen am 5. September 2015
  38. 38,0 38,1 38,2 38,3 Wie man an Hand der Länder Chuzpe definiert: Intransparenten Föderalismus können wir uns nicht leisten; Josef Urschitz, Die Presse, 10. Mai 2016
  39. Kärntner Hypo: Zerschlagung würde 16 Milliarden Euro kosten | Format.at | 27.4.13
  40. RH-Präsident: "Systemversagen bei Hypo liegt auf der Hand", Rechnungshof-Präsident Josef Moser, ORF-Pressestunde, Die Presse, So. 14.12.2014
  41. Österreicher zahlen 13-mal mehr an Parteien als Deutsche | Saskia Jungnikl in derStandard.at | 5.2.13
  42. Länder haben keine Lust auf Kontrolle | Format.at | 2.2.13
  43. Kassierte FPK bei Reifnitz-Verkauf an Stronach mit? DiePresse.com | 16.9.12
  44. System Haider: „Schutzgeld“ für Parteikasse Kurier | 15.9.12
  45. 45,0 45,1 45,2 Bundesheer-Reform: Klug darf Steuerzahler nicht von Kosten für unnötige Kasernen und Militärmusik entlasten: Die Landeshauptmänner aus Salzburg und Niederösterreich haben verweigert, dass die teuren und unnötigen Kasernen Horn und Tamsweg sofort geschlossen werden, nun müssen die Steuerzahler weiter dafür bezahlen, OÖN, nachrichten.at, 23. Dezember 2014
  46. Scharfe Doralt-Kritik an Wien und Niederösterreich: Dass die Folgen der Franken-Aufwertung von Gebietskörperschaften nicht einmal verbucht werden, sei "Scharlatanerie", derStandard.at, 20. Jänner 2015
  47. 47,0 47,1 Österreich hat EU-weit die höchsten Haftungen – Länder rechnen ihr Risiko klein oder gänzlich weg, derStandard.at, 10.2.2015
  48. 48,0 48,1 Pröll und Niessl sind raus – na und?, Blockierer Pröll (ÖVP) ist raus aus der Schulreformkommission. Es reicht, wie er politische Egomanie und Verantwortungslosigkeit zur obersten Maxime seines Tuns erhoben hat. Es reicht, wie er das Land, berauscht von seiner Gier nach Macht, als Verschubmasse missbraucht und Politik zu einem Spiel degradiert, Lisa Nimmervoll, derStandard.at, 3.7.2015
  49. Blockierer Pröll (ÖVP) ist raus aus Schulreformkommission – er sollte auch als Landeshauptmann zurücktreten & Weg für Reformen frei machen, Kommentare auf Reddit.com, 3.7.2015
  50. 50,0 50,1 50,2 Landeslehrer: Hacklerpension alt bewirkt hohe Ausgaben, Andrea Bergmann, Kleine Zeitung, 26.August 2015
  51. 51,0 51,1 Der Steuerexperte Werner Doralt sieht die geplanten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifreform skeptisch: Die Presse, 28. Dez 2015
  52. 52,0 52,1 52,2 52,3 52,4 52,5 52,6 52,7 52,8 27 "Phantom-Kinder"! Rechnungshof: Schwere Mängel im Sozialhilfe-System, 16.2.2017, Richard Schmitt, Kronenzeitung
  53. 53,0 53,1 53,2 53,3 53,4 Sandra Frauenberger: Zur nächsten Baustelle: Porträt I. Die Bildungsstadträtin folgt Sonja Wehsely in das wankende Gesundheitsressort, 20.1.2017, Die Presse
  54. 54,0 54,1 54,2 54,3 RH: Wien zahlt Mindestsicherung an Personen ohne Ausweis: Der Rechnungshof stellt in einem Rohbericht eine Kostenexplosion und Kontrollmängel fest. Die Opposition sieht ein "völliges Desaster", Die Presse, 17.2.2017
  55. 55,0 55,1 55,2 55,3 55,4 55,5 Mindestsicherung: Kosten überschreiten erstmals eine Milliarde Euro, derStandard.at, Steffen Arora, Jutta Berger, David Krutzler, Walter Müller, Stefanie Ruep, 16. Juni 2017

Siehe auch